Die Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich kommt auch nach den turbulenten Zeiten mit Direktor Francesco Maisano nicht zur Ruhe. Gegen seinen Nachfolger Paul Vogt führt die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung. Es geht um eine Operation vom Juli 2020.
Vogt hatte erst wenige Wochen zuvor am Unispital angefangen. Er begann dort mit einem medizinischen Eingriff und betraute zwei Oberärzte damit, diesen fortzuführen. Komplikationen stellten sich ein, der Patient starb einige Stunden später. Vogt selbst war an eine Privatklinik gefahren, um einen anderen Patienten zu operieren.
Staatsanwaltschaft eröffnet Strafverfahren
Die Staatsanwaltschaft nahm aufgrund einer Anzeige gegen Vogt Ermittlungen auf. Im Raum steht unter anderem der Vorwurf der fahrlässigen Tötung, wie die «Weltwoche» im Spätsommer 2020 berichtete.
Nach ersten Verdachtsabklärungen holte die Staatsanwaltschaft beim Obergericht eine Ermächtigung für eine Strafuntersuchung ein. Diese braucht sie, wenn ein angestellter Arzt eines öffentlichen Spitals beschuldigt ist. Laut Erich Wenzinger, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft, erteilte das Gericht die Ermächtigung, worauf das Strafverfahren eröffnet worden sei.
Vogts Anwalt betont, er und sein Mandant seien überzeugt, dass sich die Vorwürfe als nicht stichhaltig herausstellen würden. Zum laufenden Verfahren könne er sich jedoch nicht äussern, sagt der Anwalt.
Interne Kritik gegen Oberarzt
Für Gesprächsstoff sorgt der Fall am Unispital auch, weil einer der mit der Fortführung der Operation betrauten Oberärzte schon zuvor intern kritisiert worden war. In Mails an die Spitalleitung und an Chefärzte hatten Kaderangestellte aus Pflege und Medizin auf angebliche Probleme im Zusammenhang mit früheren Eingriffen des Arztes hingewiesen.
Eines der Mails war nur wenige Tage vor der Operation im Juli versandt worden. Zudem hatte die «Sonntagszeitung» zuvor geschrieben, der Oberarzt solle ein Implantat um 180 Grad verkehrt eingesetzt haben. Vogts Anwalt will sich zu dazu nicht äussern.
Zur Strafuntersuchung gegen den Herzchirurgie-Chef betont Universitätsspital-Sprecherin Manuela Britschgi, für Paul Vogt gelte die Unschuldsvermutung. Das Strafverfahren beeinträchtige dessen Tätigkeit an der Klinik für Herzchirurgie nicht. So bleibe er auch Direktor, obwohl er jüngst das Pensionsalter erreicht habe. Bis seine Nachfolge geregelt sei, mache Vogt weiter.
Oberarzt nicht beschuldigt
Die Kritik am Oberarzt kommentiert Sprecherin Britschgi nicht. Das Spital beurteile die Fähigkeiten einzelner Mitarbeiter nicht in der Öffentlichkeit. Dazu festzuhalten ist, dass sich die Strafuntersuchung laut der Staatsanwaltschaft einzig gegen Paul Vogt richtet und der Oberarzt nicht beschuldigt ist.