- Das mit dem Einholen von Zeugenaussagen zu den Belästigungen im Westschweizer Radio und Fernsehen RTS beauftragte Anwaltskollektiv zeigt in einem veröffentlichten Bericht zahlreiche weitere Vorwürfe auf.
- Gegen zwei weitere Mitarbeiter laufen Untersuchungen.
- Der Verwaltungsrat der SRG hat 25 konkrete Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Integrität der Mitarbeitenden beschlossen.
- Grundlage waren Untersuchungen, die nach aufgedeckten Vorkommnissen bei RTS und RSI in Auftrag gegeben wurden.
Aus der Analyse der Zeugenangaben ergäben sich viele Persönlichkeitsverletzungen in den 20 vergangenen Jahren, weist das Anwaltskollektiv aus. Beschwerden über die aktuelle Situation gebe es hingegen nicht, die eine Untersuchung von Vorfällen in den letzten Monaten nötig machen würden.
Zwei Untersuchungen im Gange
Zwei Untersuchungen wurden indessen eröffnet. Dabei geht es darum, ob zwei aktuellen Mitarbeiter von Radio Télévision Suisse (RTS) sich mutmasslich Belästigungen zuschulden kommen liessen. Auch eine Analyse des Arbeitsklimas in zwei Abteilungen empfehlen die Anwälte. Zudem schlagen sie fünf Treffen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen zum Thema Null-Toleranz für Übergriffe und Diskriminierungen vor.
Im Weiteren gab das Kollektiv ein potenziell unangemessenes Verhalten von neun pensionierten oder ausgetretenen Mitarbeitenden bekannt. Diese werden über die Zeugenaussagen informiert. Die Verantwortlichkeit der Unternehmensführung für erhärtete Fälle wird abgeklärt.
RTS-Direktor Pascal Crittin gab seinem Bedauern für die Vorfälle Ausdruck, die sich während zwanzig Jahren zutrugen und entschuldigte sich in einem Communiqué bei den Betroffenen. Das Westschweizer Radio und Fernsehen werde den Empfehlungen des Anwaltskollektivs Folge leisten. Ein Aktionsplan solle helfen, Fehlverhalten künftig auszuschliessen.