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Nachrichtenlose Vermögen Die knifflige Suche nach den Besitzern

Fast 100 Millionen Franken: So viel nachrichtenloses Vermögen konnten Schweizer Banken in den letzten Jahren den Besitzern zuführen. Doch wie viel namenloses Geld schlummert noch in den Banktresoren?

Was passiert, wenn der Kontakt zu einem Bankkunden abbricht? Spätestens seit der Affäre Meili sind die Schweizer Banken auf diese Frage sensibilisiert. Seit 2001 gibt es eine zentrale Datenbank, in die Banken Konti eintragen, zu deren Besitzern sie keinen Kontakt mehr haben. Diese sagt aber nichts aus über die Höhe der schlummernden Vermögen.

Dazu gibt es nur Schätzungen. André Naef beziffert die Summe auf etwa zwei Milliarden Franken. Naef ist Chef der Firma Fast Search. Sie hilft nachrichtenlose Vermögen aufzuspüren. «Diese Zahl ist aber mit Vorsicht zu geniessen, denn es gibt keine zentrale Stelle mit einem vollständigen Überblick, sagt Naef.»

Der stellvertretende Bankenombudsmann der Schweiz, Rolf Wüst, wagt auch keine genauen Zahlen. Das Geschäft mit Bankkunden würde sich laufend verändern. «Beziehungen können reaktiviert werden, zu anderen bricht der Kontakt plötzlich ab.»

Nachrichtenlose Vermögen sind also keine Sache der Vergangenheit, sondern entstehen stets neu. Zum Beispiel dann, wenn Leute umziehen, ohne der Bank die neue Adresse zu schicken. Nachrichtenlos wird ein Konto erst dann, wenn eine Bank zehn Jahre lang keinen Kontakt zum Kontoinhaber herstellen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt es als kontaktlos.

Viele Anfragen aus dem Ausland

Der Bankenombudsmann ist Anlaufstelle für Personen, die Guthaben suchen und nicht wissen, bei welcher Bank sich ein Konto befindet. Hält es der Bankenombudsman für plausibel, dass ein Gesuchsteller Eigentümer oder Erbe eines Kontos ist, sucht er in der Datenbank nach dem Namen. 90 Prozent aller Anfragen kommen aus dem Ausland.

Eine kleine Teilmenge der zentralen Datenbank ist seit 2015 unter www.dormantaccounts.ch gar öffentlich zugänglich. Es sind Konti von Personen, zu denen die Bank seit mindestens 60 Jahren keinen Kontakt mehr hat. Und auf denen mindestens 500 Franken liegen.

Wer auf ein schlafendes Konto Anspruch erhebt, muss Fristen einhalten. Bei Konti mit dem letzten Kundenkontakt vor 1954 haben Erben ab dem Jahr der Publikation fünf Jahre Zeit, sich zu melden. Fand der letzte Kundenkontakt 1955 oder später statt, hat man ein Jahr Zeit, sich zu melden. Lang zurück liegende Fälle sind oft mit mehrstufigen Erbfällen verbunden. Familienbüchlein, Erbschein oder Testamente sind nach so langer Zeit nur noch schwerlich aufzutreiben.

Nachrichtenlose Vermögen landen beim Bund

In den letzten drei Jahren konnte jedes 20. dieser über 60 Jahre alten Konti einer anspruchsberechtigten Person zugewiesen werden. Meldet sich niemand, wird das Geld an die Eidgenossenschaft überwiesen.

Dem Bund flossen 2017 erstmals Liquidationserlöse von 5,7 Millionen Franken aus nachrichtenlosen Vermögen zu. Die Bankiervereinigung rechnet damit, dass der Bund in den nächsten 15 Jahren bis zu 600 Millionen Franken einnehmen könnte.

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