Zum Inhalt springen

Nachrichtenlose Vermögen Nazi-Opfer oder deren Erben können Bundesarchiv online einsehen

Das Schweizerische Bundesarchiv gewährt online und auf Gesuch hin Einblick in Unterlagen des Schiedsgerichts für nachrichtenlose Vermögen. Ausgenommen seien Dokumente mit schützenswerten persönlichen Daten, teilt das Bundesarchiv mit. Die Bestände sind via swiss-archives.ch abrufbar.

Das Schiedsgericht hatte Ansprüche von Opfern der national-sozialistischen Verfolgung oder deren Erben geprüft. Bei den Unterlagen, die dem Bundesarchiv übergeben worden waren, handelt es sich in erster Linie um Kopien von Bank-Dokumenten und Vermögens-Aufstellungen seit den 1940er-Jahren.

Die Vorgeschichte

  • 1996 reichen Holocaust-Überlebende aus den USA die erste Klage gegen Schweizer Banken ein. Sie fordern eine Entschädigung für nachrichtenlose Vermögen.
  • Die offizielle Schweiz verweist auf die Volcker-Kommission, welche die Suche nach nachrichtenlosen Vermögen überwachen und die Bergier-Kommission, die die Rolle der Schweiz in der Nazizeit aufarbeiten soll.
  • Boykottdrohungen gegen Schweizer Banken folgen.
  • Im Mai 1998 erscheint der erste Zwischenbericht der Bergier-Kommission «Die Schweiz und das Nazigold». Im August 1998 einigen sich die Banken Credit Suisse und UBS mit dem World Jewish Congress JWC und den Sammelklägern auf einen Vergleich.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel