Die Lust auf Party ist vorbei. Wegen der explodierenden Fallzahlen seien die Besucherzahlen in den Clubs um bis zu 75 Prozent eingebrochen, heisst es von Betreibern. Neben dem Ansteckungsrisiko verderben auch die neuen Regeln den Ausgang: Maskenpflicht, Konsum nur im Sitzen, Kontaktdaten erheben.
Bei vielen Club- und Barbetreibern machen sich Existenzängste breit. «Wir sind ein Eventlokal. Wir können unser Lokal nicht einfach umnutzen. Mit einem Motorboot kann man nicht segeln. Die Sitzpflicht ist für uns der Genickschuss», sagt etwa Dano Dreyer, Betreiber des Party-Clubs Löschwasserbecken in Baden im Aargau. Hier gilt zusätzlich für Bar- und Clubbetriebe eine Beschränkung der gleichzeitig anwesenden Gäste auf 50 Personen.
Nüchtern betrachtet würden die neuen Regeln einer Schliessung der Musikclubs und Bars gleichkommen, argumentieren viele Betreiber. Dano Dreyer macht einen Vergleich mit der Flugbranche: «Wenn es eine Auflage gebe, dass man nur mit maximal 10 Passagieren fliegen darf, dann bleibt der Vogel am Boden. Da legen wir nur drauf.» Die Fixkosten seien höher als die geringen Einnahmen. Club-Vertreter aus verschiedenen Kantonen fordern darum eine amtliche Schliessung.
Schweizweite Forderung nach Schliessung
«Man hat den Betreibenden dieser Lokalitäten eigentlich ein Arbeitsverbot aufgelegt, ohne dieses wirklich auszusprechen», sagt die Basler Grossrätin Jo Vergeat. Als Mitglied des Vereins «Kulturstadt Jetzt» setzt sie sich für die Interessen der Partylokale ein. «Eine angeordnete Schliessung und unterstützenden Massnahmen wären verantwortungsvoll.»
Ähnliche Forderungen stellt auch die Bar- und Clubkommission in Zürich. Denn rund 80 Prozent der Kosten würden die Clubs mit ihren Bar-Einnahmen decken. Und mit den schärferen Regeln seien diese weitgehend eingebrochen.
Warum zögert die Politik?
Stehlen sich Kantone und Bund mit ihrem Nicht-Schliessungs-Entscheid also aus der Verantwortung? Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Staatssekretärin und Seco-Direktorin, dementiert: «Auch solche partiellen Lockdowns sind immer mit sehr hohen Kosten verbunden. Das müssen wir uns bewusst sein. Wir beobachten die Situation aber genau.»
Ausserdem verweist der Bund auf die Härtefallregelung. Diese sagt, dass Unternehmen, deren Umsatz im Vergleich zu den Vorjahren, um mehr als 40 Prozent eingebrochen ist, entschädigt werden. Diese Regelung tritt jedoch frühestens im Februar in Kraft. Bar- und Clubbetreiber sitzen also noch länger auf dem Trockenen.