In der Schweiz hat die Pilotphase mit einer Handy-App zur Nachverfolgung von Coronavirus-Infizierten begonnen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) präsentiert damit für die Schweiz als erstes Land weltweit eine technische Lösung mit einer App, die auf Handys mit den Betriebssystemen Android von Google und iOS von Apple (iPhone) laufen.
Bei einer Medienkonferenz informierten Vertreter des Bundes über die angelaufene Pilotphase. Die «Swiss Covid App» soll das «Proximity Tracing» ermöglichen, also die digitale Kontaktverfolgung von möglicherweise infizierter Personen mit einem Mobiltelefon.
Wer auf seinem Smartphone die App installiert und die Übertragungstechnologie Bluetooth aktiviert, würde mit einer Nachricht informiert, wenn man längere Zeit einer infizierten Person nahegekommen ist und damit eine Ansteckungsgefahr bestanden hat.
Datenschutz an erster Stelle
Es sei von Anfang an zentral gewesen, dass keine persönlichen Daten der App-Benutzer erfasste werden, sagte Marcel Salathé, Epidemiologe an der ETH Lausanne und Leiter der zuständigen Expertengruppe. Um das zu erreichen, habe es einiges an Verhandlungen mit den amerikanischen Anbietern Google und Apple gebraucht, damit Daten auf dem Telefon und nicht zentral gespeichert würden.
Die technische Schnittstelle (API) bei den Betriebssystemen von Apple und Google, die nun dafür benutzt wird, die Daten zu übertragen, dürfe überdies nur von staatlichen Behörden benutzt werden. Die Bevölkerung könne sich sicher sein, dass keine Überwachung möglich ist, erklärte Salathé. So sei die gleichzeitige Aktivierung der Handy-Ortung mittels globaler Ortung (GPS) der «Swiss Covid App» ausgeschlossen.
Der Kontakt zwischen Handys mittels der Bluetooth-Übertragungstechnologie speichere Daten verschlüsselt auf dem Gerät und könne keine Standortdaten erheben, sagte Sang-Il Kim, Abteilungsleiter digitale Transformation im BAG.
Die Teilnahme und damit die Installation dieser App sei freiwillig und solle das klassische «Contact Tracing» ergänzen und nicht ersetzen, betont das BAG.
Pilotphase mit befristeter Verordnung
Bevor die App von breiten Kreisen in der Bevölkerung genutzt werden kann, läuft zuerst eine Pilotphase. Daran beteiligt sind Mitarbeitende der Technischen Hochschulen in Lausanne und Zürich, Armeeangehörige im Ausbildungsdienst, Personen aus der Verwaltung von Bund und Kantonen und weitere ausgesuchte Personen in Spitälern oder anderen Institutionen.
Die Pilotphase dauert bis Ende Juni und soll allfällige technische Mängel und Probleme in der Benutzbarkeit aufzeigen, bevor die App für die Bevölkerung freigegeben wird. Weil der Quellcode öffentlich ist, können auch Entwickler mögliche Schwachstellen melden. Für diese Pilotphase hat der Bundesrat Mitte Mai eine befristete Verordnung verabschiedet.
Über die Einführung der App und den rechtlichen Bestimmungen wird auch das Parlament in der ordentlichen Sommersession im Juni abschliessend entscheiden.
Hohe Bereitschaft für die App
Das BAG hat mit einer Meinungsumfrage durch das Institut Sotomo abklären lassen, wie die Bevölkerung auf diese App reagiert und welche Kenntnisse darüber vorhanden sind.
Gemäss den Umfrageergebnissen wären aktuell 59 Prozent der Bevölkerung bereit, die App zu installieren, sagte Kim Sang-Il. Wichtig sei die Freiwilligkeit, der Datenschutz und auch die Nicht-Diskriminierung von Personen, die diese App nicht verwenden würden. Es gehe vor allem um die Sensibilisierung der Bevölkerung.