- Autobahnvignette in neuer Form: Ab 1. August 2023 gibt es neben der Klebevignette auch eine E-Vignette, eine elektronische Vignette.
- Die E-Vignette ist – anders als die Klebvariante – nicht ans Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden.
- Die elektronische Vignette kann zeit- und ortsunabhängig über ein Portal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG erworben werden. Der Preis und die Gültigkeitsdauer bleiben gleich.
Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Verordnung gutgeheissen. Er kann die Klebevignette abschaffen, wenn ihr Anteil am Gesamtabsatz unter zehn Prozent fällt – also unter ungefähr eine Million Stück. Das hat das Parlament bei der Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes beschlossen, das ebenfalls per Anfang August in Kraft treten wird.
Umstritten war im Parlament die Art und Weise der Kontrollen der E-Vignette. Schliesslich einigten sich die Räte darauf, dass dem BAZG und den Kantonen automatisierte Kontrollen mit fixen Anlagen und mobilen Geräten erlaubt werden. Diese Kontrollen sollen nicht permanent und flächendeckend stattfinden, sondern risikobezogen und stichprobenartig.