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Analyse zur Hornkuh-Initiative von Stefan Eiholzer, Inlandchef von Radio SRF
Aus News-Clips vom 25.11.2018. Bild: srf
abspielen. Laufzeit 1 Minute 53 Sekunden.

Nein zur Hornkuh-Initiative Am Schluss siegte die Vernunft

Lässt man ein Kind ein Haus zeichnen, wird es dieses mit einem Giebel versehen. Zeichnet das gleiche Kind eine Kuh, wird es eine mit Hörnern malen. Kühe haben Hörner. Dieses Bild tragen wir in uns.

In der Realität stimmt dieses Bild der behornten Kuh allerdings nur noch sehr bedingt und wird vorab von der Werbung verbreitet. In der modernen Landwirtschaft sind Kühe enthornt. Nur noch ein kleiner Teil der Tiere auf Schweizer Weiden tragen Hörner. Seit Bauern ihre Kühe vermehrt in Laufställen halten, setzen sie auf hornlose Tiere. Nur so seien Verletzungen zu verhindern, die sich die Kühe bei Rangkämpfen zufügten, wird argumentiert. Das Horn der Kühe ist sozusagen der Preis, den die Tiere für mehr Bewegungsfreiraum im Stall zahlen.

Traum von einer tiergerechten Landwirtschaft

Gegen diese Realität ist Bergbauer Armin Capaul praktisch im Alleingang angetreten. Er wollte Kühen aber auch Ziegen mit seiner Initiative ihre Würde zurückgeben und verlangte, dass Landwirte Geld dafür erhalten, wenn sie ihre Tiere nicht enthornen.

Dieses Anliegen stiess auf viel Sympathie. Kaum jemand ist dagegen, dass Kühe und Ziegen Hörner tragen. Zudem träumen viele Menschen in der Schweiz von einer tiergerechten, ökologischen aber auch kleinräumigen Landwirtschaft. In dieses Bild gehören Kühe mit Hörnern.

Portemonnaie geht vor Sympathie

Die Initiative verlangte allerdings nicht, dass die Bauern ihren Kühen die Hörner wachsen lassen müssen. Sie verlangte, dass Bauern, die das machen, vom Bund entschädigt werden, dass also eine neue Subvention ausbezahlt wird.

Bei aller Sympathie und Sehnsucht nach Kühen mit Hörnern, das wollten die Stimmberechtigten am Ende dann doch nicht. Und so entschied die Mehrheit der Stimmberechtigten rational und sprach sich gegen die Initiative aus und auch dagegen, dass die Entschädigung für behornte Kühe in der Verfassung verankert wird.

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