- Die Genfer Kantonsregierung verschärft die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus massiv und erklärt den Ausnahmezustand.
- Restaurants und Bars müssen schliessen. Die meisten Geschäfte müssen ebenfalls schliessen, darunter auch Coiffeur- und Schönheitssalons. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Buchhandlungen und Blumenläden.
- Anders als noch im Frühling bleiben Schulen bis zur Sekundarstufe und Krippen geöffnet.
- Die Massnahmen gelten ab Montagabend um 19 Uhr bis und mit 29. November.
Auch Kinos, Museen, Konzerthallen, Fitnesszentren, Schwimmbäder und Kunsteisbahnen sowie Spiel- und Erotiksalons sind von den Schliessungen betroffen. Bereits geschlossen sind Diskotheken und Nachtclubs. Läden, die Lebensmittel verkaufen, bleiben geöffnet. Der Kanton bittet zudem die Armee und den Zivilschutz um Hilfe.
Besuche in Altersheimen bleiben erlaubt
Ebenfalls offen bleiben Märkte und Blumenläden sowie Bibliotheken, Apotheken, Drogerien, Optiker sowie Garagen. Auch Postbüros und Banken dürfen offen haben. Im Gegensatz zum Frühling werden auch die Grenzen zu Frankreich nicht geschlossen.
Die Restaurants dürfen Essen über die Gasse verkaufen. Detailgeschäfte können bei Bestellungen übers Internet («Click and Collect») weiterhin verkaufen. Bei dem Vorgang können die Kunden Online-Bestellungen bei dem Geschäft abholen. Besuche in Altersheimen und Spitälern bleiben erlaubt.
Über 1000 positive Fälle pro Tag
Das Universitätsspital HUG habe Alarm geschlagen, sagte Gesundheitsdirektor Mauro Poggia vor den Medien. Am Sonntag befanden sich 474 Coronavirus-Patienten im HUG. 56 von ihnen waren auf der Intensivstation. Mitte Oktober waren noch 78 Personen hospitalisiert gewesen und 13 von ihnen in Intensivpflege.
Seit mehreren Tagen wurden im Kanton Genf mehr als 1000 Personen täglich positiv auf das Coronavirus getestet. Am letzten Freitag war es sogar eine Rekordzahl von 1338 Personen.
Der post-obligatorische Unterricht muss auf Distanz durchgeführt werden. Verboten bleiben weiterhin Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen, sowohl in Innenräumen als auch draussen, ausser die Menschen wohnen im gleichen Haushalt. Diese Beschränkungen gelten auch für Hochzeiten. Beerdigungen mit bis zu 50 Personen sind weiterhin erlaubt. Diese Massnahme hat der Kanton Genf bereits ab dem 25. Oktober eingeführt.
Die Erwerbsersatzentschädigungen werden wieder wie im Frühling eingeführt, wie die Finanzdirektorin Nathalie Fontanet sagte. Sitzungen des Kantons- und des Stadtparlaments können weiterhin stattfinden. Auch die nationalen und kantonalen Abstimmungen am 29. November werden durchgeführt.
Der Genfer Staatsrat begründet den Schritt mit den Fallzahlen. Täglich würden 1000 bis 1300 neue Fälle gemeldet, berichtet die Genfer Kantonsärztin Aglaé Tardin. Wenn die Zahl der Infektionen wie bisher weiter wachse, werde die Kapazitätsgrenze der Spitäler überschritten.
Staatsrat Thierry Apothéloz betonte denn auch an der Medienkonferenz, dass die einschneidenden Massnahmen notwendig seien. Man wolle aber auch verhindern, dass Weihnachten per Videokonferenz gefeiert werden müsse.