Zum Inhalt springen

Neue Grundsätze für Erbrecht Pflichtteil für Nachkommen darf kleiner ausfallen

Der Erblasser soll künftig freier über sein Vermögen verfügen können. Auch das Unterhaltsvermächtnis soll kommen.

  • Der Bundesrat hält bei der Modernisierung des Erbrechts an der vorgeschlagenen Verkleinerung der Pflichtteile für Nachkommen und an der Einführung eines Unterhaltsvermächtnisses fest.
  • Mit der neuen Regelung für kleinere Pflichtteile könnte der Erblasser damit beispielsweise seine faktische Lebenspartnerin oder deren Kinder stärker begünstigen. Auch würde dadurch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen erleichtert.

Mit dem geplanten Unterhaltsvermächtnis könnten unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die faktische Lebenspartnerin, der faktische Lebenspartner oder die Stiefkinder begünstigt werden. Der Bundesrat erfüllt damit den parlamentarischen Auftrag, das Erbrecht flexibler auszugestalten und den stark geänderten Lebensrealitäten anzupassen. Das Justizdepartement wird dem Parlament noch im Laufe des Jahres eine entsprechende Botschaft unterbreiten.

Das Erbrecht trat 1907 in Kraft und wurde seither nur punktuell revidiert. Partnerschaften und Familien kennen heute ganz andere Formen als damals. Allein seit 1970 haben sich die Haushalte ohne Kinder und die Eineltern-Haushalte mehr als verdoppelt. Ein Viertel der Familienhaushalte mit Kindern unter 25 Jahren entspricht heute nicht mehr der traditionellen Familienform.

Meistgelesene Artikel