Zum Inhalt springen

Neue Hoffnung für FCB-Star Zoff um Shaqiris Villa – Bundesgericht gibt Fussballstar recht

  • Xherdan Shaqiri will in Rheinfelden eine 270 Quadratmeter grosse Villa bauen. Vor gut drei Jahren erhielt er die Baubewilligung dafür.
  • Später entzog ihm das Aargauer Verwaltungsgericht diese Bewilligung wieder. Dagegen wehrte sich der Fussballstar vor Bundesgericht.
  • Dieses gibt ihm nun recht. Das Bundesgericht schickt den Fall zurück an die vorherige Instanz, das Aargauer Verwaltungsgericht.

Im August 2022 erhielt Xherdan Shaqiri die Baubewilligung für den Bau einer Villa in Rheinfelden. Erteilt hatte ihm diese die Gemeinde Rheinfelden selbst. Weil eine Anwohnerin und ein Anwohner ihre Einsprache aber weiterzogen, kam das Aargauer Verwaltungsgericht zum Zuge. Dieses entzog Shaqiri im Januar 2024 die Baubewilligung wieder.

Jetzt rügt das Bundesgericht den Entzug der Baubewilligung. «Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau (…) wird aufgehoben (…) und zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen», urteilt das höchste Schweizer Gericht.

Shaqiri hat vor Bundesgericht also gewonnen. Mit dem Bau seiner geplanten Villa darf er dennoch nicht beginnen. Der Fussballstar kann sich jedoch neue Hoffnungen machen, sein Bauvorhaben künftig doch noch umsetzen zu können.

Zum Hin und Her kam es nicht zuletzt, weil die Gemeinde Rheinfelden und das Aargauer Verwaltungsgericht die Berechnung der Geschossflächen verschieden beurteilt haben. Dabei ging es im Wesentlichen darum, wie man die Flächen des Attikageschosses berechnet.

Regionaljournal Basel, 11.4.2025, 12:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel