Wenn ein Arbeitgeber bisher Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene anstellen wollte, führte der Kanton ein Bewilligungsverfahren durch, das mehrere hundert Franken kostete. Im neuen Jahr müssen die Arbeitgeber nur noch eine Meldung an den Kanton machen, diese ist kostenlos. «Das Prozedere wird einfacher, es werden Hürden abgebaut», sagt Lukas Rieder vom Staatssekretariat für Migration SEM.
Arbeitgeber sind skeptisch
Doch viele Arbeitgeber bleiben skeptisch, ob das wirklich zum grossen Anstellungsschub führen wird. Etwa Marc Kurt, Geschäftsführer einer Industrie-Lackiererei im Kanton Solothurn. Schon heute beschäftigt er sieben Flüchtlinge. «Ich habe bisher von der Bürokratie nicht viel mitbekommen», sagt Kurt, es sei bis jetzt schon recht einfach gewesen, eine Bewilligung für die Anstellung eines Flüchtlings zu erhalten. «Die Leute haben uns auch immer sehr unterstützt, wenn wir die Bewilligung einmal schneller brauchten».
Eine weitere Massnahme des Bundes ab diesem Jahr: die Sprachkompetenz der Flüchtlinge soll deutlich verbessert werden. Dazu zahlt der Bund ab dem Frühling eine höhere Integrationspauschale: 18'000 Franken pro Flüchtling, dreimal mehr als bisher. Damit sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Nach 3 Jahren sollen alle Flüchtlinge Grundkenntnisse in einer Landessprache haben.
- Nach 5 Jahren sollen zwei Drittel der jungen Flüchtlinge in einer Lehre oder Vorlehre sein.
- Nach 7 Jahren sollen 50 Prozent eine Arbeit haben.
Christoph Aebi ist auf die Vermittlung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt spezialisiert. Er begrüsst die höheren Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Doch es sei häufig einfacher, wenn die Flüchtlinge nicht in Sprachschulen, sondern direkt am Arbeitsplatz lernten: «Sie müssen keine Top-Ausbildung haben, es muss arbeitsspezifisch sein», meint Aebi.
Es sei aber wichtig, dass einheitliche Sprachstandards in allen Kantonen gelten würden, entgegnet das Staatssekretariat für Migration, das fördere die Integration in den Arbeitsmarkt kantonsübergreifend.