Hinter jeder Zahl steht ein Mensch: 7014 bestätigte Corona-Ansteckungen und 60 Todesfälle meldet das BAG für die Schweiz am 22. März 2020.
Besonders im Tessin ist die Lage prekär. Dort werden schwerpunktmässig Covid-19-Patienten behandelt. Auf der Intensivstation sind kaum mehr Betten frei. Alleine im Tessin sind seit Ausbruch des Virus schon 28 Personen verstorben.
Entscheidung in Krisensituation
Die Richtlinien zur sogenannten Triage von intensivmedizinischen Behandlungen bei Ressourcenknappheit sind diese Woche von medizinischen Experten ergänzt worden. Damit Ärzte in Krisensituationen noch schneller und fairer entscheiden können. Nämlich, welchen Patienten der Vorrang gegeben wird, wenn es um Leben und Tod geht. Denn: Die Extremsituation, in der hierzulande die Intensivbetten knapp werden, ist kein Ding der Unmöglichkeit mehr.
Die Richtlinien gelten schweizweit für alle Spitäler. Sowohl bei Covid-19-Erkrankten wie auch bei anderen Patienten, die intensive Pflege benötigen, wird nach denselben Kriterien entschieden. Alter, Herkunft oder Religion spielen dabei keine Rolle, sondern nur wie günstig die Heilungsprognosen sind.
Wie sehen die konkreten Richtlinien aus?
Antje Heise von der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin erläutert die konkreten Richtlinien: «In Situationen der absoluten Ressourcenknappheit, wenn keinerlei Intensivplätze mehr verfügbar sind, dann muss Gerechtigkeit weit oben stehen. Das heisst, dass Patienten einer Intensivbehandlung zugeführt werden, die einerseits eine reelle Überlebenschance haben aber auch eine längerfristig gute Prognose haben.»
Behandelt werden in diesen Richtlinien auch Nicht-Aufnahmekriterien, wenn kaum mehr Betten zur Verfügung stehen. Zum Beispiel schwere Vorerkrankungen oder schwere Unfallverletzungen. «Der ältere Patient mit der Covid-19-Erkrankung kann in einem besseren Zustand sein und eine bessere Prognose haben als eine jüngere Patientin nach einem schweren Verkehrsunfall mit vielen Verletzungen, und deshalb kann durchaus auch dem älteren Covid-Patienten der Vorzug für eine Intensivbehandlung gegeben werden», so Heise.
Selbstverständlich begrüssen wir dieses Papier sehr. Es wird den Ärzten in den Spitälern helfen, wenn es noch schlimmer wird, mit knappen Ressourcen umzugehen.
Das Bundesamt für Gesundheit ist froh um die überarbeiteten Richtlinien. Daniel Koch, Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) meint dazu: «Selbstverständlich begrüssen wir dieses Papier sehr. Es wird den Ärzten in den Spitälern helfen, wenn es noch schlimmer wird, mit knappen Ressourcen umzugehen.»
Trotz den überarbeiteten Richtlinien: Der mögliche Entscheid über Leben und Tod bleibt eine grosse Herausforderung für Ärzte und Ärztinnen.