Die dritte Welle ist da. Der Trend zeigt nach oben – der Bundesrat wird im April wohl oder übel über erneute Verschärfungen nachdenken müssen.
Richtwerte für mögliche Verschärfungen
Am 19. März hat der Bundesrat neue Richtwerte definiert, die als Grundlage für mögliche Verschärfungen der aktuellen Corona-Massnahmen dienen sollen. Gemäss 3-Phasen-Modell sollen die Richtwerte so lange gelten, bis Phase 1 erreicht ist, bis alle impfwilligen Personen aus den Risikogruppen geimpft sind.
Das sind die vier definierten Kriterien, welche unter den Richtwerten bleiben müssen, um Verschärfungen zu vermeiden:
- Die 14-Tage-Inzidenz zählt alle neu gemeldeten Fälle der letzten 14 Tage pro 100'000 Einwohner und soll nicht über 350 gehen. Wenn sich die Fallzahlen so weiterentwickeln wie momentan, dann ist der Schwellenwert von 350 Fällen schon kurz nach Ostern erreicht.
- Die effektive Reproduktionszahl, genannt R-Wert, soll im 7-Tagesschnitt unter 1.15 liegen.
- Schweizweit sollten höchstens 300 Intensivpflegebetten (IPS) mit Covid-19-Erkrankten belegt sein.
- Die täglich gemeldeten Spitaleintritte mit Covid-19 sollen im 7-Tagesschnitt den Wert 80 nicht überschreiten.
Bei diesen Richtwerten handelt es sich nicht um einen Automatismus, sie stellen lediglich eine Diskussionsgrundlage für allfällige Verschärfungen dar. Die Richtwerte müssen noch von den Kantonen konsultiert werden. Sobald Phase 2 beginnt, will der Bundesrat auf weniger strenge Richtwerte fokussieren. Wenn sämtliche impfwilligen Personen geimpft sind, tritt Phase 3 ein. Ob da noch Richtwerte nötig sein werden, ist noch nicht klar.
Richtwerte für mögliche Lockerungen
Für allfällige Lockerungen gelten andere Richtwerte als bei den Verschärfungen. Zudem wird auch die Zahl der Todesfälle als Richtwert verwendet. Die Positivrate hingegen ist neu kein Kriterium für die Lockerungen mehr. Auf die Positivrate als Richtwert wird laut BAG verzichtet, da diese «im Rahmen der Ausweitung der Teststrategie in den nächsten Wochen» an Aussagekraft und damit Bedeutung verlieren wird.
Folgende Richtwerte wurden definiert, welche unterschritten werden müssen, um über Lockerungen diskutieren zu können (am 31. März hat das BAG zwei der Kriterien nachträglich angepasst):
- Die 14-Tage-Inzidenz, also die Summe der gemeldeten Fälle der letzten 14 Tage pro 100'000 Einwohner, soll nicht über 229 gehen (Wert vom 22. März, kann sich aufgrund Nachmeldungen noch leicht verändern).
- Der aktuelle R-Wert soll unter 1 liegen.
- Schweizweit sollten höchstens 249 Intensivpflegebetten (IPS) mit Covid-19-Erkrankten belegt sein – im 15-Tage-Schnitt.
- Der 7-Tage-Schnitt der Hospitalisationen muss kleiner sein als der Wert vom 22. März, dem Tag des Inkrafttretens des vorangegangenen Öffnungsschritts.
- Der 7-Tage-Schnitt der Todesfälle muss kleiner sein als der Wert vom 22. März, dem Tag des Inkrafttretens des vorangegangenen Öffnungsschritts.
Für eine konstant aktualisierte Übersicht empfehlen wir Ihnen die Zahlenübersicht im Artikel: «So entwickeln sich die Corona-Zahlen in der Schweiz».