- Selbstständig tätige Fachärzte verdienen rund 30 Prozent mehr als bisherige Untersuchungen vermuten liessen.
- Dies zeigt eine neue Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
- Mit einer neuen Methode konnten die Einkommen genauer erfasst werden.
Fachärzte in der Schweiz sind Grossverdiener. Allerdings sind in den verschiedenen Fachbereichen grosse Einkommensunterschiede zu erkennen, wie das BAG schreibt. An der Spitze stehen die Neurochirurgen mit einem Medianeinkommen von 697'000 Franken pro Jahr, gefolgt von den Gastroenterologen (627'000 Franken). Die tiefsten Medianeinkommen haben Kinder- und Jugendpsychiater.
In den fünf Jahren zwischen 2009 und 2014, welche die Studie abdeckt, sind die Einkommen gewachsen. Der durchschnittliche Anstieg lag bei 2,5 Prozent.
Frauen verdienen weniger
Die angestellte Ärzteschaft musste hingegen im gleichen Zeitraum eine Einkommenseinbusse von rund 5 Prozent hinnehmen. Eine Erklärung dafür sehen die Studienverfasser in der Tatsache, dass bei den Angestellten der Frauenanteil besonders stark gestiegen ist.
Auffallend sind denn auch die grossen Einkommensdifferenzen zwischen den Geschlechtern. So verdienen Fachärzte 29 Prozent mehr als Ärztinnen. Dieser Unterschied bleibe auch bestehen, wenn Berufserfahrung, Fachgebiet und Tätigkeitssektor berücksichtigt würden, schreiben die Verfasser der Studie.
Neuen Berechnungsmethode
Das BAG weist darauf hin, dass die Einkommen sogar noch höher liegen könnte, weil bei selbstständig Erwerbenden die Einkäufe in die Pensionskasse, aber auch Divendenbezüge nicht AHV-pflichtig sind.
Ungeklärt bleibe auch die Frage nach der Zusammensetzung der Einkommen aus den verschiedenen Sozial- und Zusatzversicherungen. Trotzdem liefere die neue Studie das zurzeit genauest mögliche Resultat, denn sie beseitige Mängel bei vorhergehenden Untersuchungen. Neu wurde nämlich auch die Teilzeittätigkeit berücksichtigt.
Kantone in der Pflicht
Die Studie basiert auf den AHV-pflichtigen Einkommen in den Jahren 2009 bis 2014. Die Abdeckung ist mit 90 Prozent laut dem BAG sehr hoch.
Das BAG betont, dass es sich um ein Pilotprojekt handle. Da dem Bund für weitere, regelmässige Erhebungen die rechtliche Grundlage fehle, sieht das Bundesamt nun Leistungserbringer und Kantone in der Pflicht. Sie sollen mit weiteren Einkommensstudien für bestmögliche Transparenz sorgen.