- Mit neuen Verkehrsregeln will das Verkehrsdepartement das Velofahren attraktiver machen.
- Aus Sicherheitsgründen sollen Kinder neu bis zehn statt wie bisher bis sechs Jahren auf dem Trottoir fahren dürfen.
- Zudem will man Velofahrern in gewissen Fällen das Rechtsabbiegen bei Rot erlauben.
- Das Bundesamt für Strassen rechnet mit Widerstand und sondiert nun vor bevor es die Vorschläge in der ersten Hälfte 2018 in die Vernehmlassung schickt.
Noch liegen die Pläne in den Schubladen des Bundesamtes für Strassen Astra. Doch in der ersten Hälfte des nächsten Jahres sollen sie in die Vernehmlassung gehen, wie Astra-Sprecher Thomas Rohrbach gegenüber Radio SRF bestätigt.
«Wir werden vorschlagen, dass Kinder bis zehn Jahre, die mit dem Velo unterwegs sind, auf dem Trottoir fahren dürfen, sofern kein Radweg oder ein Fahrstreifen vorhanden sind – dies aus Sicherheitsgründen.» Bei engen Strassenverhältnissen sollen Kinder auf dem Velo so eine Ausweichmöglichkeit erhalten.
Rechtsabbiegen bei Rot
Definitiv in der ganzen Schweiz einführen möchte das Astra zudem eine Massnahme, die in der Stadt Basel in zwei Versuchen bereits getestet worden ist: «Wir werden vorschlagen, dass unter gewissen Bedingungen Velofahrer an der roten Ampel rechts abbiegen dürfen.»
Der Versuch in Basel war ein Erfolg.
Dabei gehe es nicht um eine generelle Erlaubnis, bei rot rechts abzubiegen, sondern um die Möglichkeit für Gemeinden, diese Massnahme bei einzelnen Kreuzungen einzuführen, betont Astra-Sprecher Rohrbach. Der Versuch in Basel dazu sei erfolgreich verlaufen. «Es gab nicht mehr Unfälle – im Gegenteil. Es gab auch nicht mehr gefährliche Situationen. Der Versuch war ein Erfolg.»
Widerstand zu erwarten
Das Astra ist sich allerdings bewusst, dass die beiden Massnahmen umstritten sein könnten: «Wir sprechen bereits jetzt mit Organisationen – noch bevor die Vernehmlassung startet, um den Puls zu fühlen.»
Die beiden neuen Verkehrsregeln für Radfahrer sind Teil eines ganzen Paketes von Massnahmen. Ob sie definitiv eingeführt werden sollen, wird der Bundesrat nach der Vernehmlassung entscheiden. Er wird auch festlegen, ab wann die neuen Regeln gelten.