- Die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» kann eine Gesundheitsgefährdung des neuen Mobilfunkstandards 5G nicht abschliessend klären.
- Für die Einführung von 5G schlägt die Arbeitsgruppe mehrere Optionen vor.
- Über die zentrale Frage, ob und wie die Anlagegrenzwerte angepasst werden sollen, kam keine Einigung zu Stande.
Die Arbeitsgruppe hat daher zunächst den Stand des Wissens dazu zusammengetragen. Ihr Fazit: Unterhalb der geltenden Immissionsgrenzwerte konnten gesundheitliche Auswirkungen nicht konsistent nachgewiesen werden. Aus Praxis und Wissenschaft gebe es unterschiedlich gut abgestützte Beobachtungen, heisst es im Bericht. Gesundheitsauswirkungen liessen sich wissenschaftlich nie mit absoluter Sicherheit ausschliessen. Wegen dieser Unsicherheit gibt es bei den Anlagegrenzwerten aufgrund des Vorsorgeprinzips grosse Sicherheitsmargen.
Über diese Fakten sind sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe einig geworden, nicht aber über das weitere Vorgehen. Sie haben daher unterschiedliche Optionen zur Entwicklung des Mobilfunknetzes ausgearbeitet. Die Mobilfunkanbieter möchten naturgemäss 5G flächendeckend im Aussen- und Innenbereich anbieten können.
Den gesamten Bericht finden Sie hier:
Die Arbeitsgruppe schlägt verschiedene Optionen vor, die von höheren Anlagegrenzwerten ausgehen:
- Ein flächendeckendes 5G-Netz könnte innerhalb weniger Jahre oder mit einigen tausend zusätzlichen Antennenstandorten innerhalb von 10 bis 20 Jahren realisiert werden. Die Investitionskosten betragen nach Schätzungen der Branche zwischen 1 und 3 Milliarden Franken.
- Eine weitere Option ist die Beibehaltung der heutigen Anlagegrenzwerte. Für ein leistungsfähiges 5G-Netz wären rund 26‘000 zusätzliche Antennenstandorte nötig. Die Investitionskosten werden auf knapp 8 Milliarden Franken geschätzt.
- Eine weitere Variante sieht den Status quo bei den Anlagegrenzwerten, aber strengere Anforderungen an Kleinzellenantennen und adaptiven Antennen vor. Erstere werden wegen der schlechteren Durchdringung von 5G in grosser Zahl benötigt, letztere geben die Mobilfunkstrahlung gerichtet ab und können kurzzeitig zu einer höheren Exposition führen. Für 5G wären bei dieser Option über 46‘000 neue Standorte nötig, die Kosten lägen geschätzt bei 13 Milliarden Franken. Trotzdem liesse sich in Innenräumen unter diesen Bedingungen keine flächendeckende Abdeckung erreichen.
- Ein Konzept geht von der Trennung von Aussen- und Innenraumversorgung aus. Der Aussenraum könnte mit deutlich tieferen Anlagegrenzwerten versorgt werden, während im Inneren von Gebäuden Festnetzanschlüsse oder Kleinstfunkanlagen zum Einsatz kämen. Das schlagen Ärzte vor. Für verschiedene Volksinitiativen mit dieser Stossrichtung werden derzeit Unterschriften gesammelt. Eine leistungsfähige Mobilfunkkommunikation wäre nach Ansicht der Mobilfunkanbieter unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich.
Unabhängig von der gewählten Option für die Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes schlägt die Arbeitsgruppe dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) verschiedene Begleitmassnahmen vor. Dazu gehören ein Monitoring der Exposition und der Gesundheitsauswirkungen, die Förderung der Forschung, eine Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung oder zusätzliche Informationen für die Bevölkerung zur Versachlichung der Diskussion.