- Verstösse gegen den Tierschutz werden in der Schweiz häufiger gemeldet und geahndet. 2016 kam es laut der «Stiftung für das Tier im Recht» (TIR) zu 2397 Strafverfahren.
- Bei den Verstössen gibt es grosse kantonale Unterschiede.
- TIR fokussierte 2016 auf die Hühnerhaltung in der Schweiz. Trotz Millionen von Tieren kam es nur gerade in 33 Fällen zu tierschutzrechtlichen Verfahren.
Seit 2003 erfasst die «Stiftung für das Tier im Recht» (TIR) sämtliche kantonalen Strafentscheide in tierschutzrechtlichen Angelegenheiten in einer eigenen Datenbank. Mittlerweile sind dort 18'937 Fälle aufgelistet.
2016 wurde mit insgesamt 2397 Tierschutz-Strafverfahren ein neuer Höchstwert erreicht. Die TIR geht davon aus, dass die Zahl der Verstösse gleich bleibt, aber mehr Fälle verfolgt und konsequenter bestraft werden, wie TIR-Juristin Nora Flückiger vor den Medien sagte.
Hunde sind mit 1426 Fällen am häufigsten betroffen. Diese Zahl ist aber laut TIR zu relativieren. Denn bei mehr als der Hälfte der Fälle ging es lediglich um fehlende Sachkundenachweise. Bei mehr als 10 Prozent der Verfahren ging es um mangelhafte Beaufsichtigung. In ihrem Wohlergehen waren die Tiere davon nicht beeinträchtigt.
Fokus auf die Hühnerhaltung
In der Schweiz werden während eines Jahres rund 65 Millionen Hühner gehalten. Im vergangenen Jahr wurden aber nur gerade 33 tierschutzrechtliche Verfahren geführt. Laut der Stiftung TIR existieren zur Hühnerhaltung kaum tierschutzrechtliche Vorschriften. Das ökonomische Interesse werde regelmässig höher gewichtet als das Wohlergehen der Tiere. So würden etwa die Folgen von Verhaltensstörungen wie Federpicken, Kannibalismus oder Qualzucht kaum untersucht.
Auch besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme lösen die Probleme nicht, wie TIR-Juristin Stefanie Walther sagte. So nütze etwa mehr Auslauf nichts, wenn die Tiere sich durch extreme Mast gar nicht mehr bewegen können.
Grosse kantonale Unterschiede
Insgesamt gibt es bei der Verfolgung von Verstössen gegen das Tierschutzrecht grosse kantonale Unterschiede. Die meisten Verfahren stammen mit 464 Fällen aus dem Kanton Zürich, gefolgt von Bern mit 335 und St. Gallen mit 193 Fällen.
Diese hohen Zahlen sind laut TIR auf die speziell geschaffenen Strukturen in diesen Kantonen zurückzuführen. In Zürich und Bern gibt es bei der Polizei eine Spezialabteilung, in St. Gallen einen spezialisierten Staatsanwalt.
Gemessen an der Bevölkerungszahl war die Zahl der Verfahren im Kanton Appenzell-Innerrhoden am höchsten. Als besonders erfreulich wertet die TIR die sprunghafte Zunahme der Verfahren in den Kantonen Genf und Wallis.
Am wenigsten Fälle pro Kopf gab es im Kanton Basel-Landschaft. Ebenfalls nur sehr wenige Verfahren stammen aus den Kantonen Freiburg und Glarus.
In 63,8 Prozent der Entscheide befassten sich die Behörden mit Delikten, die an Heimtieren begangen wurden. Rund ein Viertel der Tierschutzdelikte wurde an Nutztieren verübt.