- Die Schweiz und Kosovo verstärken ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität.
- Die beiden Länder haben in Pristina einen bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen unterzeichnet.
- Dieser schaffe für die Strafrechtszusammenarbeit eine umfassende völkerrechtliche Grundlage.
Ziel sei es, die Rechtshilfezusammenarbeit der Justizbehörden beider Staaten zu fördern und zu erleichtern, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitgeteilt.
Der Vertrag bezeichnet insbesondere in beiden Ländern Zentralbehörden, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfegesuchen dienen. Falls Verstösse gegen die Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vermutet werden, kann die Rechtshilfe verweigert werden.
Erstmals in einen bilateralen Rechtshilfevertrag aufgenommen wurde laut EJPD eine Bestimmung, die die Schaffung gemeinsamer Ermittlungsgruppen ermöglicht.