Das Wichtigste in Kürze
- Für Ausländerinnen und Ausländer, die den Schweizer Pass erhalten wollen, gelten seit dem 1. Januar neue Regeln.
- Das neue Bürgerrechtsgesetz bringt ein paar wenige Erleichterungen – vor allem aber verschiedene Verschärfungen.
- Der Grundgedanke des neuen Gesetzes ist: Nur noch gut Integrierte sollen eingebürgert werden.
Wer sich einbürgern lassen will, muss eine Landessprache sprechen und finanziell für sich selber sorgen können. Ausserdem muss er oder sie den Schweizer Alltag kennen, die Werte der Bundesverfassung teilen und die öffentliche Sicherheit respektieren.
Das neue Gesetz macht den Einbürgerungswilligen klare Vorgaben – und es konkretisiert und vereinheitlicht die Integrationskriterien, die es teilweise bislang schon gab. Das Wissen über die Schweiz und die Sprachkenntnisse sollen in Tests geprüft werden. Um zu belegen, dass sie sich an die Gesetze halten, müssen die Antragssteller einen Strafregisterauszug vorweisen.
Am schwierigsten ist wohl zu prüfen, ob die Kandidaten die Werte unserer Bundesverfassung respektieren.
Das neue Gesetz beinhaltet aber auch Aspekte, die schwieriger abzuklären sind, wie Lukas Rieder vom Staatssekretariat für Migration (SEM) einräumt. «Am schwierigsten ist wohl zu prüfen, ob die Kandidaten die Werte unserer Bundesverfassung respektieren. Es ist vorgesehen, dass dies unter anderem im Rahmen eines persönlichen Gesprächs durch die Behörden vor Ort eruiert werden soll», sagt Rieder.
Entscheide sind anfechtbar
Es ist klar: Beim Abklären einer Werthaltung gibt es keine absoluten Messeinheiten. Trotzdem ist Rieder überzeugt, dass das neue Einbürgerungsrecht nicht zu willkürlichen Entscheidungen führen wird.
Es gebe ja eine ganze Reihe an Kriterien. Und ausserdem: «Auch die schweizweite Vereinheitlichung der Prozesse ist sicher eine wirksame Vorkehrung gegen willkürliche Entscheide. Und ganz zum Schluss – als letztes Sicherungsnetz sozusagen – gibt es natürlich immer die Möglichkeit, einen Entscheid auch noch vor Gericht anzufechten», sagt er.
Auch die schweizweite Vereinheitlichung der Prozesse ist sicher eine wirksame Vorkehrung gegen willkürliche Entscheide.
Mit dem neuen Gesetz steigen unter dem Strich die Anforderungen an Einbürgerungswillige. Und: Das nicht nur bei den Integrationskriterien. Neu können sich nämlich nur noch Ausländer einbürgern lassen, die bereits eine Niederlassungsbewilligung haben – einen sogenannten C-Ausweis.
Das neue Gesetz bringt aber doch noch ein paar wenige Erleichterungen: So muss ein einbürgerungswilliger Ausländer noch mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben, und nicht wie bisher zwölf.