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Adrian Lobsiger zum Datenschutzgesetz
Aus HeuteMorgen vom 16.09.2017.
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Neues Datenschutzgesetz «Die grosse Verbesserung ist die Transparenz»

Datenschützer Adrian Lobsiger ist mit dem neuen Gesetzesentwurf zufrieden – obwohl es ein Kompromiss ist.

Die Vorgeschichte:

  • Das heutige Datenschutzgesetz stammt von 1993.
  • Der Bundesrat will mit einer Totalrevision das Gesetz an die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wie Cyberrisiken anpassen.
  • Die Daten der Bürger sollen besser geschützt und die Kontrollmöglichkeiten über die Daten verbessert werden.

SRF: Adrian Lobsiger, sind Sie mit den Vorschlägen des Bundesrates zum neuen Datenschutzgesetz zufrieden?

Adrian Lobsiger: Ja, das neue Gesetz ist eine gute Sache. Es ist höchste Zeit, dass wir diesen Schritt machen können. Und ich bin mit den Grundzügen der Revision sehr einverstanden.

Konkret: Was ist aus Ihrer Sicht die grosse Verbesserung in diesem Entwurf des neuen Gesetzes?

Es ist eindeutig die Transparenz: Die Unternehmen müssen über die verschiedenen Zwecke vollständig und verständlich informieren, die bei der Online-Bearbeitung, in der Cloud, auf dem Smartphone etc. eine Rolle spielen. Denn ohne Transparenz macht der ganze weitere technische Schnickschnack gar keinen Sinn. Wenn Sie nicht informiert sind, wenn Sie es nicht verstehen, können Sie als Konsument alle weiteren Rechte gar nicht richtig ausüben.

Einerseits bringt das Gesetz für Konsumenten Vorteile. Als Konsument kann ich zum Beispiel meine Daten anfordern, wenn ich auf einer Website etwas kaufe. Andererseits bedeutet das eine Mehrbelastung für die Wirtschaft. Was entgegnen Sie da der Wirtschaft?

Die Wirtschaft und die User haben im digitalen Zeitalter gar keine so weit auseinanderliegende Interessen. Für die User ist es wichtig, dass sie von der Online-Wirtschaft über die Bearbeitung ihrer Daten transparent informiert werden. Und wenn sich die User ernst genommen fühlen, werden sie auch zufriedene Kunden sein. Das Unternehmen, welches gut informiert, hat dann auch einen Wettbewerbsvorteil.

Umgekehrt kommt der Bundesrat bei den Bussen der Wirtschaft ein Stück weit entgegen. Die ursprünglich viel höheren Bussen für Unternehmen, die sich nicht an bestimmte Bestimmungen des Datenschutzgesetzes halten, wurden gesenkt. Sind Sie damit zufrieden?

Die Bussen stehen für mich nicht im Vordergrund. Aber sowohl die frühere Obergrenze von 500'000 Franken als auch die jetzige von nur noch 250'000 Franken ist für global tätige Konzerne – die so viel vielleicht in der Minute verdienen – wenig abschreckend.

Das Gespräch führte Gaudenz Wacker.

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