- Die wichtigste Differenz im neuen Geldspielgesetz war die Besteuerung von Gewinnen ab einer Million Franken aus Grossspielen und Online-Spielen.
- Der Nationalrat ist am Dienstag im letzten Moment auf die kleine Kammer eingeschwenkt und sieht mit 108:78 Stimme von einer generellen Steuerbefreiung der Gewinne ab.
Die Schweizer Spielbranche würde mit Steuern massiv benachteiligt, gab Thierry Burkart (FDP/AG) namens der Minderheit zu bedenken. Spielende würden ins Ausland abwandern. «Es ist weder fair noch richtig, wenn je nach Vertriebskanal unterschiedlich besteuert wird.»
Die nun vom Nationalrat gutgeheissene Formulierung, wonach neben Lottogewinnen ab einer Million Franken auch Gewinne über einer Million aus Online-Casinos versteuert werden müssen, stammte von Nationalrat Karl Vogler (CSP/OW). Es gehe um Einnahmen von über 100 Mio Franken, machte Vogler am Dienstag im Rat geltend. Es werde kaum verstanden, wenn Lottomillionäre keine Steuern zahlen müssten.
«Verkraftbarer Schönheitsfehler»
Der Bundesrat hätte sich eine generelle Steuerbefreiung von Gewinnen gewünscht. Für Justizministerin Simonetta Sommaruga ist die Ungleichbehandlung eines Millionengewinns im Casino und eines am heimischen Computer erspielten Millionengewinns angesichts des Erreichten ein «verkraftbarer Schönheitsfehler», wie sie sagte.
Damit kleine Pokerturniere ausserhalb von Casinos bewilligt werden können, muss die Zahl der Teilnehmer begrenzt sein. Auch in diesem Punkt schloss sich der Nationalrat nun dem Ständerat an, mit 146 zu 39 Stimmen. Weitere Vorschriften sind Startgelder-Maxima und eine Durchführung in einem öffentlichen Lokal.
Dem Ständerat nachgegeben hat die grosse Kammer sodann bei den Löhnen von Spielveranstaltern: Seinen Vorschlag, dass kein Lohn höher sein darf als ein Bundesratsgehalt, liess der Nationalrat auf Antrag der Mehrheit fallen. Eine Minderheit hätte bei der Vorgabe bleiben wollen, unterlag aber mit 155 zu 24 Stimmen.
Einigungskonferenz muss noch befinden
Wegen der Lohnfrage kommt das Geldspielgesetz aber dennoch vor die Einigungskonferenz: Auf Antrag von Pirmin Schwander (SVP/SZ) und nach einem Rückkommensantrag ergänzte der Nationalrat das Gesetz ganz zuletzt in dem Sinn, dass die Betriebskosten - namentlich Werbung und Löhne - in einem angemessenen Verhältnis zu den Mitteln stehen müssen, die für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stehen.