- Das Bundesverwaltungsgericht hebt die von der Wettbewerbskommission ausgesprochenen Sanktionen von 5,7 Millionen Franken gegen die Hersteller von Viagra, Levitra und Cialis erneut auf.
- Gemäss Gericht hat es keine wettbewerbsverzerrenden Preisabsprachen gegeben.
- Als Höchstpreis-Empfehlungen verhinderten sie vielmehr eine allzu hohe Preisentwicklung.
Die Weko hatte 2009 den Pharmaunternehmen Pfizer, Eli Lilly und Bayer Sanktionen auferlegt. Sie erachtete die veröffentlichten Preisempfehlungen der Firmen für die drei Medikamente als unzulässige Festlegung der Verkaufspreise.
Die Pharmaunternehmen legten gegen diesen Entscheid erfolgreich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. In seinem ersten Entscheid in dieser Sache im Jahr 2013 kam das Gericht in St. Gallen zum Schluss, dass für die Potenzmittel kein Preiswettbewerb stattfinde.
Das Bundesgericht korrigierte dieses Urteil 2015 insofern, als es festhielt, dass durchaus das Kartellrecht anzuwenden sei.
Die St. Galler Richter sind in den drei aktuellen Urteilen unter Anwendung des Kartellrechts zur Ansicht gelangt, dass keine vertikalen Abreden nachgewiesen werden könnten.