- Bis zu 100 Wildtiere werden pro Jahr im Kanton Zürich von Hunden gerissen.
- Das neue Jagdgesetz sieht eine Leinenpflicht von April bis Ende Juli vor.
- Sie gilt in der besagten Zeit jeweils im Wald und am Waldrand.
Roland Krienbühl ist als Jagdaufseher für das Revier Maur zuständig. Immer unterwegs mit seinem Jagdhund Yago, informiert Krienbühl Hundehalterinnen und Hundehalter seit Beginn des Jahres über die neue Leinenpflicht. Er verteilt Flugblätter und will somit sicherstellen, dass spätestens im April alle betroffenen Personen Bescheid wissen, dass sie ihre Hunde nicht mehr überall frei laufen lassen können.
Rehe werden totgebissen
Die neue Regelung wurde vom Kanton Zürich ins Jagdgesetz aufgenommen, weil die Zahl von gerissenen Wildtieren – etwa Rehen – anhaltend hoch ist. Krienbühl kennt solche Fälle aus seinem eigenen Revier. Im vergangenen Sommer etwa entdeckte er einen getöteten Rehbock. Bissspuren deuteten auf einen Hund hin.
Es ist für mich schwer verständlich, dass da niemand interveniert.
Solche Vorkommnisse machen Krienbühl traurig und ratlos: «Es ist für mich schwer verständlich, dass niemand da ist, um zu intervenieren oder das zu melden, wenn ein Hund so lange weg ist und kämpft.» Das Tier habe Qualen erleiden müssen. Die Leinenpflicht soll nun dafür sorgen, dass Wildtiere weniger gestört werden, zumindest während sie ihre Jungen zur Welt bringen.
Hunde-Boom im Kanton Zürich
In der Schweiz erfüllen sich immer mehr Menschen den Wunsch, einen Hund zu halten. Hierbei steht der Kanton Zürich mit den meisten Hunden an der Spitze. Im Dezember 2022 betrug die Zahl der als Haustiere gehaltenen Hunde erstmals fast 70'000. Eindrücklich: Die Zahl der registrierten Hunde stieg in den vergangenen fünf Jahren um 17 Prozent.
Viele Hundehalterinnen und -halter, denen Jagdaufseher Krienbühl begegnet, zeigen Verständnis für die neue Einschränkung. Etwa Claudia Pizzirani, welche einen kleinen Hund besitzt: «Klar ist es angenehmer, den Hund von der Leine zu lassen. Aber das Gesetz gilt für alle, da muss man sich fügen».
Es droht eine Busse
Sollte jemand auch nach Inkrafttreten der Leinenpflicht den eigenen Hund im Wald oder am Waldrand frei laufen lassen, sind die Jagdaufseher auch dazu befugt, Geldbussen auszusprechen. Sie würde mit 60 Franken zu Buche schlagen. Roland Krienbühl will aber in jedem Fall zuerst das Gespräch suchen, und wenn immer möglich auf eine Busse verzichten.