Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Seit dem klaren Nein zur No-Billag-Initiative Anfang März haben Politiker und Journalisten auf das neue Mediengesetz (Bundesgesetz über die elektronischen Medien BGeM) gewartet. Das Gesetz möge viele offenen Fragen zur SRG beantworten, das war die Hoffnung. Jetzt ist der Entwurf des Bundesrates da. Was bringt er?
Auf die Kurzformel gebracht: Auch mit dem neuen Mediengesetz bleibt vieles beim Alten, auch wenn das Mediengesetz durchaus Neuerungen bringt für die SRG und die Privaten.
Vieles bleibt beim Alten….
Die starke Stellung der SRG als nationale Service-Public-Anbieterin wird durch das neue Gesetz zementiert. Die SRG wird weiterhin über 90 Prozent der Haushaltsabgaben erhalten.
Und weiterhin darf die SRG auf ihren Online-Portalen (srf.ch, rts.ch, rsi.ch, swissinfo.ch) neben Texten mit audiovisuellem Angebot auch kurze Texte (mit bis zu 1000 Zeichen) verfassen. Dies bestätigte heute Medienministerin Doris Leuthard an der Medienkonferenz auf Anfrage.
… aber es gibt auch Neuerungen, die Fragen aufwerfen
Das neue Mediengesetz wird – vorausgesetzt es überlebt Vernehmlassung, Parlamentsdebatte und ein mögliches Referendum – auch zu einem Systemwechsel führen, der ordnungspolitische Fragen aufwirft. Neu sollen nicht nur Radio- und TV-Anbieter öffentliche Gelder erhalten können sondern auch Internet-Anbieter. So dürfte beispielsweise die «Aargauer Zeitung» neu für audiovisuell aufbereitete News aus der Region Aarau Haushaltsgelder beantragen, während die auf langen Online-Texten bauende «Republik» wohl kein Geld beantragen könnte.
SVP und FDP lehnen die Förderung der Privaten im Bereich Online grundsätzlich ab. Ordnungspolitisch sei es falsch, Online-Angebote zu subventionieren. Im Web gebe es genügend Wettbewerb, sagt etwa Gregor Rutz, SVP Nationalrat aus Zürich. Anders sieht es die SP. Für Matthias Aebischer ist die Ausweitung der direkten und indirekten Journalismusförderung zu begrüssen.
Künstliche Trennung?
Doch für die SP macht die künstliche Trennung zwischen Text (keine Fördergelder) und audiovisuellen Online-Angeboten (Fördergelder möglich) in der Arbeitsrealität keinen Sinn. Diese sei eine unnötige Konzession an die grossen Verleger und privaten Medienkonzerne.
Ob sinnvoll oder nicht, mit dieser Aufteilung dürfte der Grundkonflikt zwischen Verlegern und der SRG auch mit dem neuen Mediengesetz nicht wirklich gelöst werden: Im Wachstumsmedium Online mischen sich weiterhin private und öffentliche Gelder. Auch wenn die Zeitungsverleger neu auch für Service-Public im Web entschädigt werden können, bleibt das Gros der Haushaltabgabe bei der SRG. Und diese investiert derzeit stark im Online-Bereich.
Wohl im Wissen darum, dass das neue Mediengesetz BGeM die starke Rolle der SRG stärkt, hat der Bundesrat der SRG zusätzliche Einschränkungen auferlegt. Die SRG soll künftig ihre Beiträge noch mehr als heute mit Privaten teilen und neu z.B. im Bereich Sport bei Grossanlässen mit Privaten zusammenspannen. Der Bundesrat schreibt neu der SRG noch genauer vor, wo sie künftig wie viel Geld aus den Haushaltsgebühren einsetzen soll. 50 Prozent soll in die Information fliessen. Und last but not least kann der Bundesrat der SRG die Werbeeinnahmen beschränken, sollten diese zu stark wachsen und die Privaten bedrohen.
Was heisst das nun alles?
Der Bundesrat hat mit dem neuen Mediengesetz dafür gesorgt, dass die SRG auch mit dem neuen Mediengesetz ihre starke Stellung vorerst halten kann – auch im Internet. Als Gegenleistung können die wirtschaftlich bedrohten Zeitungsverlage im Bereich Online Subventionen beantragen. Das ist der Deal. Die Frage aber bleibt, ob die Privaten sich damit langfristig einverstanden zeigen.