- Tampons und Damenbinden sollen neu nur noch mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2.5 Prozent besteuert werden.
- Das hat der Nationalrat im Rahmen der Revision des Mehrwertsteuergesetzes beschlossen.
- Auch ausländische Versand-Plattformen wie Amazon sollen künftig Mehrwertsteuer bezahlen.
Produkte der Monatshygiene wurden bisher zum normalen Mehrwertsteuersatz von 7.7 Prozent versteuert und nicht etwa zum reduzierten Satz von 2.5 Prozent, der für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel gilt. Das wurde von Frauenrechtsorganisationen immer wieder scharf kritisiert. 2019 überwies das Parlament dann auch einen Vorstoss an den Bundesrat, der für Artikel der Monatshygiene den reduzierten Satz verlangte.
Jetzt ist der Nationalrat der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesvorlage gefolgt. Damit hat der reduzierte Steuersatz für Tampons & Co eine weitere Hürde genommen. Es fehlt noch die definitive Zustimmung des Ständerats.
Änderungen beruhen auf Vorstössen
Der Entscheid kam im Rahmen der Beratung der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes zustande. Die meisten beschlossenen Änderungen beruhen auf vom Parlament an den Bundesrat überwiesenen Vorstössen. In der im Jahr 2020 durchgeführten Vernehmlassung waren die Neuerungen überwiegend begrüsst worden. Ein Teil der Vorlage sind Anpassungen bei der Besteuerung von einzelnen Produkten – so auch die Steuerreduktion auf Produkte der Monatshygiene.
Der Nationalrat stimmte dieser Änderung mit 107 zu 70 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu. Dagegen stimmten Vertreterinnen und Vertreter der SVP- sowie der FDP-Fraktion. Sie wollten beim Status quo bleiben, blieben aber chancenlos.
Nur relativ knapp scheiterte ein Antrag der Ratslinken, die Steuerreduktion auf Babywindeln und Einlagen für inkontinente Personen auszuweiten. Ebenfalls erfolglos war ein Antrag aus der SVP-Fraktion, den Mehrwertsteuersatz für Hotels weiter zu senken.
Ausländische Reisebüros weiterhin steuerpflichtig
In anderen Punkten der Mehrwertsteuerreform wich die vorberatende Nationalratskommission vom Bundesrat ab. Betreffend ausländische Reisebüros, die in der Vorlage des Bundesrats von der Steuerpflicht befreit werden sollen, will die Mehrheit beim geltenden Recht bleiben.
Mehrwertsteuerpflichtig machen will der Nationalrat im Einklang mit dem Bundesrat neu die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten.
Amazon und Co sind künftig steuerpflichtig
Amazon, Ebay oder Alibaba – auch grosse ausländische Online-Plattformen sollen in der Schweiz künftig auf ihren hier erzielten Umsatz Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Das hat der Nationalrat mit dieser Revision beschlossen. Ziel sei es, dass ausländische Plattformen den Schweizer Onlinehändlern bei der Mehrwertsteuer gleichgestellt würden, hiess es von den Befürworterinnen und Befürwortern.
Amazon und Co könnten künftig auch bestraft werden, falls sie die Steuer hinterziehen sollten. Kommen sie der Steuerpflicht nicht nach, kann der Bund künftig Sendungen von in- und ausländischen Versandhandelsunternehmen und Online-Versandhandelsplattformen vernichten lassen. Der Bund geht auch davon aus, dass die Preise für Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten dadurch steigen werden – um jährlich rund 75 Millionen Franken.
Auch hier muss der Ständerat noch zustimmen.