Was bezweckt der Gesetzgeber mit der alternierenden Obhut? Ob und wann die alternierende Obhut sinnvoll ist, ist eine Frage des Kindeswohls. Die Interessen der Eltern haben dabei in den Hintergrund zu treten. Es geht darum, wie nach einer Trennung das Familienleben so reorganisiert werden kann, dass das Wohl der Kinder gewahrt ist. Man ist sich einig, dass gute und verlässliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zentral sind.
Wann macht das Wechselmodell Sinn? Idealerweise haben die Eltern das Kind schon vor ihrer Trennung abwechselnd betreut. In diesem Fall kann es angezeigt sein, das weiterzuführen. Natürlich müssen beide Elternteile erziehungsfähig sein. Es müssen gewisse organisatorische Massnahmen gegeben sein; etwa sollten Mutter und Vater nicht allzu weit voneinander entfernt wohnen.
Wo liegen die Vor- und Nachteile? Die Vorteile liegen darin, dass das Kind verlässliche, alltagsbezogene Beziehungen zu beiden Elternteilen leben kann. Nachteile gibt es keine, wenn die Voraussetzungen stimmen. Schwierig wird es, wenn das Kind durch den ständigen Wechsel belastet würde. Das wäre der Fall, wenn es einem Konflikt zwischen den Eltern ständig ausgesetzt wäre.
Warum kann die Regelung gegen den Willen eines Elternteils gelten? Unter dem Aspekt des Kindeswohls kann eine solche Regelung Sinn machen – auch wenn ein Elternteil diese nicht wünscht. In diesem Sinne finde ich es richtig, dass die alternierende Obhut nicht mehr zwingend von der Zustimmung beider Elternteile abhängig ist. Allerdings muss eine gewisse Kooperationsbereitschaft zwischen den Elternteilen gegeben sein.
Wann kann die alternierende Obhut rückgängig gemacht werden? Wenn sich die Verhältnisse verändern oder sich erweist, dass das Kindeswohl durch das Modell gefährdet ist, kann die Regelung selbstverständlich überprüft werden. Dies, um zu sehen, warum das sie nicht funktioniert und wie sie so ausgestaltet werden kann, dass das Kindeswohl am besten gewahrt wird.