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Ständerat will kein Beschwerderecht für Velo-Organisationen
Aus Rendez-vous vom 28.09.2021. Bild: Keystone
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Neues Veloweggesetz «Pro Velo» & Co. sollen kein Beschwerderecht haben

Der Ständerat hat heute als Erstrat über das Veloweggesetz debattiert. Und ist dabei den Kantonen weit entgegengekommen. Denn diese fürchten sich vor neuen Verpflichtungen.

Mit dem Veloweggesetz setzen Bundesrat und Parlament einen Volksentscheid um. Vor drei Jahren hat sich das Schweizer Stimmvolk mit einer klaren Dreiviertelmehrheit dafür ausgesprochen, die Förderung von Velowegen in die Bundesverfassung zu schreiben.

Doch im Ständerat hat der Einfluss der Velo-Fachorganisationen bei der Planung solcher Velowege Ängste ausgelöst. Die Absicht des Bundesrates, Organisationen wie «Pro Velo Schweiz» oder «Velokonferenz Schweiz» ein Beschwerderecht einzuräumen, um Velo-Interessen bei Strassenplanungen durchzusetzen, ist in der zuständigen Verkehrskommission des Ständerats auf Widerstand gestossen.

Es ist schwierig zu vermitteln, wenn die gleichen Leute, die die Kantone und die Gemeinden beraten, (...) gleichzeitig noch mit der Keule der Beschwerdeandrohung arbeiten können.
Autor: Stefan Engler Ständerat (Mitte/GR)

Kommissionssprecher Stefan Engler, Mitte-Ständerat aus dem Kanton Graubünden, sagte: «In der Kommission war man der Meinung, dass es schwierig zu vermitteln ist, wenn die gleichen Leute, die die Kantone und die Gemeinden beraten, um ihren Forderungen mehr Druck zu verleihen, gleichzeitig noch mit der Keule der Beschwerdeandrohung arbeiten können.»

Grüne und SP auf verlorenem Posten

Eine Minderheit von SP und Grünen konnte das überhaupt nicht nachvollziehen. Im Bereich der Wanderwege gebe es dieses Beschwerderecht ja schliesslich auch, argumentierte der St. Galler SP-Ständerat Paul Rechsteiner: «In der Volksabstimmung über den Verfassungsartikel ist ausdrücklich gesagt worden, dass die Gesetzgebung analog zum Wanderweggesetz ausgestaltet werden muss. Daraus folgt, dass hier dem Vorschlag des Bundesrats zu folgen ist.»

Darauf konterte wiederum der Aargauer FDP-Ständerat Thierry Burkart, seines Zeichens Präsident des Lastwagenverbandes Astag, mit dem Beschwerderecht für Velo-Organisationen würde man nur Planungsverfahren für Velowege unnötig verzögern: «Wir würden die gut gemeinten Pläne der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit Velowegen unter Umständen durchkreuzen.»

Das sind ja die Organisationen, die ein Interesse haben, dass es vorwärtsgeht und die nicht blockieren wollen.
Autor: Simonetta Sommaruga Bundesrätin

Das sei jetzt doch etwas «überängstlich», erwiderte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga: «Das sind ja die Organisationen, die ein Interesse haben, dass es vorwärtsgeht und die nicht blockieren wollen.»

Doch das konnte den Ständerat auch nicht mehr umstimmen. Mit 27 zu 14 Stimmen hat er das Beschwerderecht für Velo-Organisationen aus der Vorlage gestrichen. Das sei zwar schade, meinte Verkehrsministerin Sommaruga, aber kein Weltuntergang. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

SVP wollte Rückweisung – scheiterte aber

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Der Ständerat hat als Erstrat das neue Veloweggesetz angenommen. Der Bund erhält darin neu die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure subsidiär zu unterstützen und zu koordinieren.

Mit dem Gesetz wird der Bundesbeschluss nun umgesetzt. Die SVP wollte die Vorlage zurückweisen, scheiterte aber. Der Ständerat hat am Schluss mit 38 zu 4 Stimmen der Vorlage zugestimmt.

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Simonetta Sommaruga: Das Gesetz soll einen Beitrag zu einer sichereren Veloinfrastruktur leisten
Aus News-Clip vom 28.09.2021.
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Rendez-vous. 28.09.2021, 12.30 Uhr

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