- Der Bundesrat hat ein neues Gestaltungskonzept für die Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein verabschiedet. Das teilte die Bundeskanzlei mit.
- Referendums- und Initiativkomitees erhalten demnach künftig 1,5 Seiten für ihre Argumente, gleich viel Platz wie der Bundesrat – und damit mehr als bisher.
- Bei obligatorischen Referenden, wo es kein Initiativ- oder Referendumskomitee gibt, steht dem Kapitel «Beratungen im Parlament» neu derselbe Umfang zur Verfügung.
- Als «Herzstück der Neugestaltung» wird die Doppelseite «In Kürze» bezeichnet: Sie beinhaltet alle Informationen zu einer Vorlage für Eilige.
Das Abstimmungsbüchlein bleibt rot. Und mit den Erläuterungen erfüllt der Bundesrat auch weiterhin seinen gesetzlichen Informationsauftrag. Das neue Gestaltungskonzept trage jedoch den heutigen Lesegewohnheiten besser Rechnung, wie es in einer Medienmitteilung der Bundeskanzlei heisst.
Muster des neuen Abstimmungsbüchleins
Sie hat das neue Gestaltungskonzept unter Einbezug der Departemente entwickelt. Teil des Erneuerungsprozesses war auch eine Befragung von ausgewählten Stimmberechtigten in der Deutsch- und der Westschweiz: Sie beurteilten das neue Gestaltungskonzept besser als die bisherige Broschüre.
Das Abstimmungsbüchlein ist die meist gedruckte Publikationen der Schweiz: 5,5 Millionen Exemplare verschickt die Bundeskanzlei vor jeder Abstimmung. Die überarbeitete Version wird voraussichtlich vor dem Urnengang vom 23. September 2018 erstmals in neuem Kleid erscheinen. Die externen Kosten für die Neugestaltung beliefen sich auf gut 80‘000 Franken.