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Nicht mehr zeitgemäss Umtauschfrist für alte Banknoten soll fallen

  • Banknoten sollen ab der 1976 ausgegebenen sechsten Serie unbegrenzt umgetauscht werden können.
  • Bisher gilt für die von der Nationalbank zurückgerufenen Banknotenserien eine Umtauschfrist von 20 Jahren.
  • Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) verabschiedet.

Der Bundesrat erachtet die geltende Frist nicht mehr als zeitgemäss, innert derer zurückgerufene Serien zwar nicht mehr als Zahlungsmittel gelten, aber noch umgetauscht werden können.

Menschen werden älter und sind mobiler

Die Umstände hätten sich seit der Einführung der Frist im Jahre 1921 stark verändert, hält die Landesregierung fest. So sei die Lebenserwartung gestiegen, und die Mobilität der Bevölkerung habe zugenommen.

Banknoten sollen damit ab der 1976 ausgegebenen sechsten Serie unbegrenzt umgetauscht werden können. Die Aufhebung der Umtauschfrist soll verhindern, dass sich jemand im Besitz von Banknoten befindet, die plötzlich ihren Wert verloren haben. Die Schweiz passt sich damit der Praxis der wichigsten Industrieländer an.

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