- Die neuen Doppelstock-Züge der SBB können am 26. Februar mit einer befristeten Betriebsbewilligung im Fernverkehr eingesetzt werden.
- Laut Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen aber nur sechs Züge eingesetzt werden.
- Inclusion Handicap, der Dachverband der Behinderten-Organisationen der Schweiz, erklärt sich laut Verfügung damit einverstanden.
- Der Verband hatte im Januar eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, weil unbegleitete Reisende mit einer Behinderung auf zu viele Hindernisse stossen würden.
Die neuen Doppelstockwagen erfüllen gemäss der Behinderten-Organisation nicht die Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
In einem ersten Schritt hatte das Bundesverwaltungsgericht nun über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde entschieden und über vorsorgliche Massnahmen, welche der Verband gefordert hat.
Der Verband hat beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, dass bei den noch nicht fertig gestellten Doppelstock-Zügen eine ganze Reihe von Anpassungen vorzunehmen sei.
Noch nicht entschieden hat das Gericht, ob die SBB später allenfalls Anpassungen an den Zügen vornehmen muss. Und vorläufig gibt es keine Betriebsbewilligung für weitere der Doppelstock-Züge, die noch nicht fertig gebaut sind.
Betrieb bis Dezember hochfahren
Noch nicht entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht in der aktuellen Zwischenverfügung, ob die aufschiebende Wirkung für die noch nicht fertig gebauten Züge entzogen wird. Grundsätzlich dürften diese bis zu einem rechtskräftigen Entscheid in dieser Sache nicht in Verkehr gesetzt werden.
Die SBB hat jedoch einen solchen Entzug beantragt, weil die Inbetriebnahme der neuen Züge «keinen weiteren Aufschub dulde», wie aus der Zwischenverfügung hervor geht.
Die SBB argumentiert, dass sie auf mindestens 25 Fahrzeuge angewiesen sei, um den Betrieb bis zum Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres stufenweise hochfahren zu können. Inclusion Handicap erhält nun die Gelegenheit, zu diesem Punkt Stellung zu nehmen, bevor das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
SBB und Inclusion Handicap begrüssen Entscheid
Die SBB begrüsst den Entscheid und will die Züge in Betrieb setzen, wie sie mitteilte. So könnte sie die Kompositionen auf Alltagstauglichkeit prüfen, bevor die neuen Züge mit Fahrplanwechsel im Dezember vollumfänglich in den Fahrplan integriert werden. Inclusion Handicap bietet die SBB weiterhin einen lösungsorientierten Dialog an.
Für diese ist der Zug mit dem Entscheid noch nicht abgefahren. Wie Inclusion Handicap mitteilte, will die Organisation den Testbetrieb der sechs Doppelstöcker nicht verzögern und bot bereits im Vorfeld den Verzicht auf die aufschiebende Wirkung an.
Noch sei offen, ob die Beschwerde für die weiteren Züge aufschiebende Wirkung hat. Die 15 festgestellten Mängel seien indessen nicht behoben. Das Gericht habe aber festgehalten, dass sie sich auch beheben lassen, nachdem die Züge fertig gebaut sind.
Kritik an zu steilen Rampen im Zug
Der Dachverband der Behindertenorganisationen bemängelt unter anderem, die Rampen vom Zug auf den Perron seien so steil, dass Rollstuhlfahrer ohne Hilfe nicht aussteigen könnten.
Einige der bemängelten Punkte will die SBB von sich aus ändern. Es handelt sich dabei um Kennzeichnungen, Leitsysteme mit taktilen Markierungen und Monitore, auf denen Reiseinformationen wiedergegeben werden.