Empfehlung zur Nichtwiederwahl. Neun zu sechs Stimmen gegen Bundesanwalt Lauber. Die Gerichtskommission zeigt den Daumen nach unten. Das Parlament dürfte der Kommission folgen, weil sich viele National- und Ständeräte bislang unschlüssig waren. In solchen Situationen hat die Empfehlung besonderes Gewicht.
Juristische Begründung
Die Kommission argumentiert juristisch. Sie bewertet Laubers nichtdokumentierte Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino als grobfahrlässige schwere Amtspflichtverletzung. Das Bundestrafgericht hatte zuvor den Bundesanwalt wegen dieser Treffen im Fifa-Verfahren in den Ausstand geschickt. Dieses Urteil war die Steilvorlage zur Abwahlempfehlung. Die Kommission hat sie heute dankbar aufgenommen.
Dabei hätte sie auch anders können. Verfahrensfehler sind verzeihlich. Man hätte dem Bundesanwalt zu Gute halten können, er wolle das Verfahren vorantreiben. Man hätte argumentieren können, dass schon andere Strafverfolger vom Bundesstrafgericht gerügt worden sind. Und es hätte auch andere Gründe gegeben, Lauber zur Wiederwahl zu empfehlen.
Zum Beispiel die gute Zusammenarbeit mit den Staatsanwälten in den Kantonen. Aber Lauber hat letztlich selbst dafür gesorgt, dass sich mehrere ihm einst wohlgesinnte Kommissionsmitglieder von ihm abgewendet haben.
Laubers Strategie ging nicht auf
Seit der Ankündigung der Aufsichtsbehörde, sie werde wegen der nichtdokumentierten Treffen mit dem Fifa-Präsidenten und wegen Erinnerungslücken des Bundesanwalts über ein angebliches drittes Treffen, eine Disziplinaruntersuchung einleiten, hat Lauber die falsche Strategie gewählt.
Anstatt demütig Fehler einzugestehen, ging der rhetorisch starke Bundesanwalt in die Offensive. Er stellte sich in einer schon fast denkwürdigen Pressekonferenz als Opfer einer Kampagne hin, sprach von Verschwörung und von einer institutionellen Krise.
Lauber lieferte sich eine persönliche Fehde mit dem Präsidenten der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft. Er ging juristisch gegen den Entscheid seiner Aufsichtsbehörde vor. Er reichte ein Ausstandbegehren gegen einen Bundesstrafrichter ein, der gegen ihn urteilte. Und er nahm sich jenen Anwalt, der im Fifa-Prozess Sepp Blatter vertritt. Lauber sah alle anderen im Unrecht, aber nie sich selbst.
Vertrauen und Glaubwürdigkeit verloren
Letztlich hat er damit den Fokus auf sich selbst, und nicht auf die Bundesanwaltschaft und deren Aufgabe gerichtet. Es ging zunehmend um ihm und nicht um die Sache. Das hat ihn im Parlament Vertrauen und Glaubwürdigkeit gekostet. Fehler hätte man ihm verziehen – Nichteinsicht aber nicht.
So ist es heute gekommen, wie es kommen musste. Die Mitglieder der Gerichtskommission haben ihre Empfehlung zur Nichtwiederwahl juristisch begründet. Den alles entscheidenden Steilpass dazu hat ihnen aber nicht das Bundesstrafgericht mit seinem Urteil, sondern Lauber selbst mit seinem Verhalten geliefert.