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Ausbau Axenstrasse: Beschwerde von Umweltverbänden abgelehnt
Aus Rendez-vous vom 05.08.2022.
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Niederlage für Umweltverbände Ein Schritt in Richtung Ausbau der Axenstrasse

Das Milliardenprojekt am Vierwaldstättersee kann jetzt nur noch vom Bundesgericht gestoppt werden.

Der Bau der geplanten neuen Axenstrasse ist einen bedeutenden Schritt weitergekommen: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Umweltverbänden gegen das 1,2-Milliardenprojekt abgewiesen.

Es kommt zum Schluss, dass es aus Sicherheitsgründen zulässig sei, die neue Strasse ausschliesslich für Motorfahrzeuge zu bauen. Das 91-seitige Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Karte des Projekts.
Legende: Die neue Axenstrasse kostet rund 1.2 Milliarden Franken. Neben mehr Sicherheit soll sie auch eine Entlastung der Dörfer Brunnen und Sisikon vom Durchgangsverkehr bringen. Der Bund bezahlt rund 94 Prozent des Neubauprojekts, die beiden Kantone Uri und Schwyz übernehmen den Rest. Die neue Verbindung könnte frühestens ab 2031 in Betrieb gehen. axen.ch

Die bestehende Axenstrasse verbindet Brunnen SZ und Flüelen UR entlang des Urnersees. Bis zu 16'000 Fahrzeuge befahren sie an Spitzentagen. Immer wieder kommt es zu Felsstürzen und dadurch zu teils mehrwöchigen Sperrungen.

Zuletzt sorgte ein schwerer Unfall am Axen für Aufsehen, wobei ein 63-jähriger Autofahrer ums Leben kam. Der Lenker prallte in eine Felswand, das Fahrzeug schleuderte über die Strasse, durchschlug ein Geländer und stürzte in den 45 Meter tiefer liegenden Vierwaldstättersee. Dort sank es 182 Meter bis auf den Seegrund ab.

Video
Unfall auf der Axenstrasse: Vermisstes Auto geortet
Aus Tagesschau vom 26.07.2022.
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Aufklassierung war laut Gericht rechtens

Im April 2020 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) grünes Licht für die neue Axenstrasse mit Morschacher und Sisikoner Tunnel gegeben. Dagegen erhoben die Alpeninitiative, der VCS Uri und Schwyz sowie die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz Beschwerde.

Wir bedauern, dass kein einziger Punkt unserer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Gehör gefunden hat.
Autor: Django Betschart Geschäftsleiter der Alpeninitiative

Sie beanstandeten hauptsächlich, dass der Bundesrat den neuen Strassenabschnitt, der von der Bundesversammlung als Nationalstrasse der dritten Klasse definiert wurde, aufklassiert habe zu einer Strasse zweiter Klasse. Auf einer solchen dürfen ausschliesslich Motorfahrzeuge verkehren.

Alpenkonvention nicht anwendbar

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Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich auch mit der Frage zu beschäftigen, inwiefern bei der Planung der neuen Axenstrasse die Alpenkonvention zu berücksichtigen sei. Denn die Umweltverbände rügten, dass das Ausführungsprojekt im Konflikt mit dem Alpenschutz stehe. Das Gericht hält fest, dass die Normen der Alpenkonvention als Rahmenabkommen nicht unmittelbar anwendbar seien.

Zudem könne nicht auf das dazugehörende Verkehrsprotokoll abgestellt werden, nachdem die Schweiz dieses bis heute nicht ratifiziert habe. Es sei für den Bund unverbindlich, heisst es im Urteil. Grund für die ausgebliebene Ratifikation war unter anderem die Befürchtung, dass die Alpenregion zu sehr durch Schutzmassnahmen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung eingeschränkt werden könnte.

Die Aufklassierung des Abschnitts zwischen Brunnen und Flüelen, so kommt das Bundesverwaltungsgericht nun zum Schluss, sei nicht zu beanstanden. Der Bundesrat habe seine Kompetenzen nicht überschritten. Die Aufklassierung sei aus Sicherheitsgründen zulässig. Den Radfahrern und Landwirtschaftsfahrzeugen stehe auch künftig die Strecke über die alte Axenstrasse zur Verfügung, so die Richter.

Umweltverbände prüfen möglichen Weiterzug

Bei der Alpeninitiative, welche zusammen mit dem VCS und den Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz Beschwerde eingereicht hat, zeigt man sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht.

«Wir bedauern, dass kein einziger Punkt unserer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Gehör gefunden hat», sagt Django Betschart, Geschäftsleiter der Alpeninitiative. Man werde das schriftliche Urteil jetzt analysieren und besprechen, ob man die Sache ans Bundesgericht weiterziehe.

SRF 4 News, Rendez-vous vom 5.8.2022, 12:30 Uhr ; 

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