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Braucht die Schweiz ein Bundesverfassungsgericht?
Aus Echo der Zeit vom 24.04.2020. Bild: Keystone
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Notverordnungen des Bundesrats Wer überprüft eigentlich die Verhältnismässigkeit?

Die Schweiz verfügt über kein Bundesverfassungsgericht. Was für ein solches sprechen würde – und was dagegen.

Seit dem 17. März regiert der Bundesrat mit Notverordnungen. Seither hat er zahlreiche Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger ausser Kraft gesetzt, um die Corona-Pandemie einzudämmen.

Der Fraktionschef der Grünen, Balthasar Glättli, sieht dabei folgendes Problem: «All diese Abwägungen, die der Bundesrat machen muss, stützen sich nur auf das Bundesamt für Justiz. Das heisst, die Exekutive kontrolliert sich selbst.»

Das reiche eben nicht, wenn garantiert sein soll, dass sich der Bundesrat auch in solchen Krisen wirklich immer im Rahmen der Verfassung bewegt, sagt Glättli: «Der Rechtsberater des Bundesrats macht das gut, aber er ist nicht der Wächter der Verfassung.»

Bundesgericht soll Notverordnungen prüfen

Der Grünen-Fraktionschef bringt deshalb das Bundesgericht ins Spiel, das in solchen Krisensituationen die Notverordnungen auf deren Verfassungsmässigkeit hin überprüfen soll – ob sie etwa verhältnismässig sind: «Braucht es zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft eine unabhängige weitere Instanz? Ich schlage vor, dass zumindest für solche Notverordnungen in kurzer Zeit eine verfassungsgerichtliche Überprüfung stattfinden kann.»

Hier sieht Glättli eine Verletzung der Verhältnismässigkeit

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Als Beispiel einer Verletzung der Verhältnismässigkeit nennt Balthasar Glättli den Entscheid des Bundesrates, dass Grossverteiler bald wieder ihr ganzes Sortiment anbieten dürfen, der kleine Laden mit den gleichen Produkten aber noch zwei Wochen warten müsse. Für diese Ungleichbehandlung gebe es keine epidemiologische Begründung. (sda)

Was ist davon zu halten? Markus Schefer ist Professor für Staatsrecht an der Universität Basel. Er anerkennt das Bedürfnis, dass ein Gericht die Notverordnungen des Bundesrats auf deren Verfassungsmässigkeit hin überprüfen soll.

Man müsse dabei aber zwei grundsätzliche Einwände bedenken: «Das Bundesgericht hat bisher gegenüber Bundesgesetzen keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Das heisst, es hat keine Tradition, dort einzugreifen, wo die wichtigsten politischen Entscheide fallen – welche die grösste Tragweite haben.»

Zweitens gibt Schefer zu bedenken, dass ein solches Gericht ausgerechnet in Krisensituationen zum Zug kommen würde: «Wichtige Fragestellungen, bei denen das Gericht über keine Tradition verfügt, sie zu beurteilen, müssen zeitlich dringlich entschieden werden. Dies vor dem Hintergrund einer unklaren und gleichzeitig komplexen Faktenlage. Das ist sehr anspruchsvoll.»

Aus diesen Gründen habe er auch noch keine abschliessende Meinung dazu, betont Schefer. Aber die Diskussion ist lanciert.

Idee einer neuen Parlamentarierdelegation

Diese Woche hat sich auch die Rechtskommission des Ständerats mit den bundesrätlichen Notverordnungen auseinandergesetzt. Deren Präsident, Beat Rieder (CVP/VS), lehnt ein Verfassungsgericht ab. Er schlägt hingegen vor, dass das Parlament selber eine neue Parlamentarierdelegation schafft.

Eine solche neue Rechtsdelegation könnte in Krisensituationen, analog zur Finanzdelegation, sehr schnell zusammenkommen: «Sie hätte die Möglichkeit, die Notverordnungen des Bundesrats auf ihre Verhältnismässigkeit zu überprüfen, abzuändern und nötigenfalls auch zu annullieren.» Damit soll das Parlament als die gesetzgebende Instanz zurück ins Spiel gebracht werden.

Es stehen sich also zwei Konzepte gegenüber. Die Parlamentarierdelegation dürfte grössere Chance haben, weil sie der Schweizer Tradition mehr entspricht. Aber die Frage ist gestellt, ob die Schweiz zumindest in Krisensituationen nicht doch ein Bundesverfassungsgericht bräuchte.

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Politiker kritisieren Passivität des Parlaments
aus Echo der Zeit vom 22.04.2020. Bild: Keystone
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Echo der Zeit vom 24.04.2020

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