Die Interessen des Personenverkehrs überwiegen jene des Güterverkehrs im Streckenabschnitt zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden, der S-Bahn Nummer 3 die nötige Anzahl Fahrten zu sichern.
Der Hintergrund dieses Entscheids ist, dass es auf dem Schweizer Schienennetz sehr eng zu und hergeht. Es kommt immer wieder zu Konflikten zwischen dem ständig wachsenden Personenverkehr und dem Güterverkehr. Um die einzelnen Streckenabschnitte zu planen, hat der Bund vor zwei Jahren ein neues Planungsinstrument eingeführt, das sogenannte Netznutzungskonzept.
Mindestanzahl an Fahrten
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) räumte in der Planung dem Güterverkehr eine Mindestanzahl an Fahrten ein. Dagegen erhoben der Kanton Zürich, der Zürcher Verkehrsverbund und die Stadt Bülach Beschwerde. Diese Beschwerde wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen. Das BAV hätte die Interessen zwischen dem Personen- und dem Güterverkehr abwägen müssen, heisst es im Urteil.
Das ist eine Rüge an die Adresse des BAV. Doch dieses verteidigt seine Position. Aus seiner Sicht wurde die Interessenabwägung schon bei der Planung gemacht.
Der Güterverkehr dürfe auf dem Schienennetz nicht zu kurz kommen, sagt Andreas Windlinger, Mediensprecher des BAV: «Der Güterverkehr wurde in den letzten Jahren oft durch den Ausbau des Personenverkehrs verdrängt. Das kann dazu führen, dass die Transporte auf die Strasse zurückgedrängt werden. So wird umweltfreundlicher Verkehr für den Transport behindert.»
Ein Präzedenzfall
Dieser Konflikt besteht nicht nur im Zürcher S-Bahn-Netz. Ein weiteres Beispiel ist der Lötschberg-Basis-Tunnel, in dem der Personenverkehr den Güterverkehr zurückgedrängt hat. Auch zum Gotthard-Basistunnel gibt es Diskussionen, denn im Nationalrat wird verlangt, dass Fernverkehrszüge nur noch mit Tempo 160 anstatt 200 durchfahren dürfen.
Hier handelt es sich um den ersten Gerichtsfall. Es hat Grundsatzcharakter und ist uns sehr wichtig.
Es soll mehr Platz für Güterzüge bleiben. Auch im Hinblick auf diese Bahnstrecken ist das heutige Urteil von grosser Bedeutung, sagt Windlinger: «Das Netznutzungskonzept und die Netznutzungspläne sind ein relativ neues Instrument. Hier handelt es sich um den ersten Gerichtsfall. Es hat Grundsatzcharakter und ist uns sehr wichtig.»
Das BAV wird das Urteil nun analysieren und allenfalls ans Bundesgericht weiterziehen. Wenn aber das höchste Gericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigen würde, dann müsste die Planung der Fahrten im Schweizer Schienennetz wohl neu aufgegleist werden.