Das Zürcher Obergericht hat den ehemaligen Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard D. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, dies wegen Körperverletzung. Der 41-Jährige hatte eine Prostituierte angegriffen und gewürgt. Das Obergericht erhöhte damit das Urteil des Zürcher Bezirksgerichtes vom vergangenen Sommer um einen Monat. Einen Freispruch gab es hingegen vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens. Zusätzlich zur bedingten Freiheitsstrafe erhält der ehemalige Politiker eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.
Sowohl die Staatsanwältin als auch der Angeklagte selbst hatten den Fall vom Bezirks- an das Obergericht weitergezogen.
Es wurden mir Sachen unterstellt, die mich als Monster hingestellt haben.
In der vorangegangenen Verhandlung hatte sich Bernhard D. kämpferisch gezeigt. Der 41-Jährige entschuldige sich für das, was er wirklich gemacht habe, aber er werde sich «nichts unterschieben lassen». «Ich gebe zu, dass ich die Frau bei dem Treffen in Zürich geschubst habe», sagte er in seinem Schlusswort.
Alles andere, für das er hier angeklagt sei, habe aber nicht stattgefunden. «Es wurden mir Sachen unterstellt, die mich als Monster hingestellt haben.» Gott sei Dank habe sich sein Umfeld nicht davon blenden lassen.
«Die längsten Minuten ihres Lebens»
Die Anwältin der Prostituierten sah die Sache anders. Das seien «die längsten Minuten ihres Lebens» gewesen, sagt sie und bezieht sich auf das Treffen der Prostituierten mit dem Angeklagten. Er habe sie durch die ganze Wohnung gejagt und mehrfach angegriffen.
Der Staatsanwalt glaubt den Aussagen der Prostituierten ebenfalls. Er forderte wegen Gefährdung des Lebens und Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Bernhard D. habe der Frau die Luft abgedrückt, bis ihr schwindlig geworden sei. «Die Rechtsmedizin geht von einem lebensbedrohlichen Vorfall aus.»
Der ehemalige Kantonspolitiker hatte sich 2021 für Sadomaso-Sex mit einer damals 26-jährigen Frau getroffen.
Verteidigung fand Aussagen «erstaunlich unklar»
Der Rechtsanwalt des Angeklagten bezeichnete die Aussagen der Prostituierten in seinem Plädoyer als «inkohärent». Sie habe mehrere Versionen erzählt, die Vorgänge seien «erstaunlich unklar». Die zwanzig Verletzungen, die bei der Frau gefunden worden seien, könnten auch von anderen Freiern stammen. Erstellt sei nur, dass Bernhard D. sie geschubst habe, nachdem sie ihn in den Finger gebissen habe. Der Anwalt forderte deshalb, den ehemaligen SVP-Politiker lediglich wegen Tätlichkeiten zu einer Busse von 500 Franken zu verurteilen.