Was Anleger in der Schweiz, Deutschland und Österreich befürchtet haben, ist eingetroffen. Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat gegen die Zürcher Investmentfirma Sharewood eine Strafuntersuchung eröffnet und damit den Stecker gezogen. Es geht um «den Vorwurf des gewerbsmässigen Betruges».
Die Homepage von Sharewood ist blockiert. Statt Werbung ploppt eine klare Botschaft auf: «Diese Website wurde durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gesperrt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kantonspolizei Zürich.»
Es trifft rund 3000 Geschädigte, die bei Sharewood für insgesamt 100 Millionen Franken Geld in Teak-, Balsa- oder Eukalyptus-Bäume gesteckt haben. Sie sind den cleveren Telefonverkäufern der Sharewood auf den Leim gegangen.
Unseriöse Renditeversprechen
Sharewood versprach jährliche Renditen bis zwölf Prozent. Mit einem Renditerechner konnten Interessierte ausrechnen, wie ihre Rendite parallel mit den gekauften Bäumen wächst. Aus einer Investition von 31’000 Franken für Teakbäume könnten so in 20 Jahren im Normallfall 92'000 Franken, im besten Fall sogar 231'000 Franken werden.
Sharewood wurde von Peter Möckli gegründet. Beim Verkauf der Anlagen arbeitete Möckli ungeniert auch mit dubiosen Telefonverkäufern zusammen. Dies deckte «Kassensturz» schon vor Jahren auf. Zudem wies «Kassensturz» nach, dass Sharewood sich beim Balsa-Holz verspekulierte. Die Firma wurde das Holz nicht los. Anleger musste zwölf Millionen Franken abschreiben.
Grossteil des Geldes ist vermutlich verschwunden
Mit der Schliessung der Firma folgt nun der Super-GAU. Die hohen Provisionen der Telefonverkäufer, die exklusive Lage der Firma in einer Nobelvilla direkt am Zürichsee und die unrentable Bewirtschaftung des Holzes, 2500 Kilometer vom Meer entfernt, inmitten des Bundesstaates Mato Grosso in Brasilien, dürften den grössten Teil der investierten Gelder verschluckt haben. Noch schlimmer: Insider vermuten, dass ein Grossteil des angelegten Geldes inzwischen in Brasilien verschwunden ist.
«Kassensturz» konnte Peter Möckli für eine Stellungnahmen nicht erreichen. Es gilt die Unschuldsvermutung.