Nicht gerade prominent, aber doch leicht auffindbar hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch die Verträge mit den Corona-Impfstoffherstellern – allen voran Moderna und Pfizer – auf seine Internetseite gestellt. Das BAG tat das, nachdem eine Parlamentskommission, Einzelpersonen, aber auch Medien, darunter SRF, die Dokumente gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz herausverlangt hatten. Das Öffentlichkeitsgesetz legt fest, dass im Grundsatz alle Dokumente aus der Bundesverwaltung öffentlich zugänglich sein müssen.
Viele Ausnahmen und Schwärzungen
Allerdings gibt es Ausnahmen und auf diese Ausnahmen beruft sich das Amt nun bei der Begründung, warum lange Passagen der Dokumente geschwärzt wurden: In den geschwärzten Passagen geht es demnach um Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse der Hersteller.
Das Interesse der Öffentlichkeit muss gegenüber dem privaten Interesse abgewogen werden.
Darum stösst, wer die Dokumente auf der BAG-Seite im Netz herunterlädt und durchscrollt, auf sehr viele schwarze Stellen. Das musste auch der Anwalt Rémy Wyssmann aus Oensingen (SO) feststellen. Der SVP-Kantonsparlamentarier macht sich schon länger für die Offenlegung der Verträge stark. Nach dem Entscheid des BAG von heute spricht er lediglich von einem ersten Schritt: «Die wichtigen Punkte sind und bleiben unbekannt, nämlich die Preise und die Haftungsbestimmungen.»
Die Kosten wären für die Öffentlichkeit aber genauso wichtig zu kennen, wie die Frage, ob der Bund in den Verträgen mit den Pharmafirmen die Haftung für die Impfstoffe ganz oder teilweise übernommen habe. Aus dem, was jetzt aus den Verträgen bekannt geworden sei, könne er kaum etwas Relevantes herauslesen. «Alles, was brisant ist, wird geschwärzt und nur, was nicht brisant ist, wird offengelegt. Das zeigt das Transparenzverständnis des BAG.», so Anwalt Wyssmann.
Öffentliches vs. privates Interesse
Kritisch zum Vorgehen des BAG äussert sich auch Kerstin Noelle Vokinger von der Universität Zürich. Die Professorin für Gesundheitsrecht forscht unter anderem zu Preisfestsetzungen in der Medizin. «Ich finde es problematisch, dass so viel geschwärzt wird. Das Interesse der Öffentlichkeit muss gegenüber dem privaten Interesse abgewogen werden.» Und hier – im Falle der Corona-Impfungen – sei das öffentliche Interesse sehr hoch.
Das Bundesamt für Gesundheit, das die Schwärzungen in den Dokumenten auf Antrag der Impfhersteller vorgenommen hat, verteidigt sein Handeln. Das Recht auf Einsicht in amtliche Dokumente gelte eben nicht uneingeschränkt. «Trotz der Schwärzungen erlaubt die vorliegende Publikation, dass sich die Öffentlichkeit ein gutes Bild über die Inhalte und die Regelungsaspekte der Verträge machen kann», so das BAG gegenüber SRF.
«Nichts einzuwenden» hat der Branchenverband Interpharma gegen das Vorgehen des BAG. Der Geschäftsführer des Verbandes, René Buholzer, sagt, der Bund halte sich mit dieser Teil-Veröffentlichung an die gesetzlichen Vorgaben. Zudem hätten die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments volle Einsicht in alle Dokumente gehabt. «Diese sind zum Schluss gekommen, dass die Verhandlungen und die Vertragsabschlüsse angemessen vonstattengegangen sind.»