Ohne ärztliches Attest darf kein Einkaufsladen ohne Maske betreten werden. So sind die Regeln. Und doch hat eine «Espresso»-Hörerin im Coop mehrfach Personen gesehen, die entgegen der Vorgaben ohne Schutzmaske beim Einkaufen waren.
Als Ärztin erlebe sie die Folgen einer Corona-Erkrankung hautnah mit. Aus diesem Grund habe sie entschieden, alle Maskenverweigerer direkt anzusprechen. Meist jedoch ohne Erfolg. So habe ihr ein Mann geantwortet, er wolle keine Maske anziehen und es gehe sie nichts an.
Also bat die Hörerin das Coop-Personal, zu handeln: «Es wurde mir gesagt, man könne nichts machen und sei nicht befugt.»
Detailhändler in der Pflicht
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht das anders: «Der Betreiber muss adäquate Massnahmen treffen, damit die Maskentragpflicht in seinem Betrieb eingehalten wird.» Heisst in diesem Fall: Coop muss dafür sorgen, dass Maskenverweigerer ohne ärztliches Attest sanktioniert werden.
Oder wie das BAG schreibt: «Wenn sich eine Kundin oder ein Kunde auf entsprechende Nachfrage weigert, einen Nachweis zu erbringen, so hat der Betreiber das Recht und die Pflicht, dieser Person den Eintritt zu verweigern bzw. sie aus dem Laden zu verweisen. Dieses Recht kann grundsätzlich an die Mitarbeitenden delegiert werden.»
Coop schreibt auf Anfrage, man spreche Personen ohne Maske an und erinnere sie an die Maskentragpflicht. Und: «Wir werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der genannten Verkaufsstelle nochmals auf das Vorgehen sensibilisieren.» Es handle sich bei den Verstössen aber um Einzelfälle. Dies bestätigen auch andere Lebensmittelhändler.
Volg schreibt, man suche in solchen Fällen das Gespräch. «Sollte keine Lösung gefunden werden, wird der Kunde gebeten, den Laden zu verlassen.» Und auch wenn es sich bei den Maskenverweigerern um Einzelfälle handelt und in den meisten Fällen im Gespräch eine Lösung gefunden werden kann: Ab und zu müsse der Sicherheitsdienst oder die Polizei zugezogen werden, bestätigt die Migros auf Anfrage.
Bussen bis zu 200 Franken
Ab dem 1. Februar 2021 können Maskenverweigerer auch gebüsst werden. Bisher war eine Verzeigung nötig. Fredy Fässler, St. Galler Sicherheitsvorsteher und Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), erhofft sich dadurch einen grösseren Lerneffekt bei renitenten Maskenverweigerern: «Die unmittelbare Reaktion ist vielleicht erzieherisch wirkungsvoller, als wenn die Staatsanwaltschaft einige Wochen später einen Strafbefehl zustellt.»
Aber auch Fässler sagt, die meisten Leute würden sich an die Regeln halten. Verzeigungen gab es bislang zwar immer wieder, dies aber vorwiegend wegen Maskenverweigerern im öffentlichen Verkehr.