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Pädophilen-Gesetz unter Dach Härtefallklausel deckt auch Probleme mit Jugendliebe ab

  • Im Zentrum des neuen Gesetzes steht ein automatisches lebenslanges Tätigkeitsverbot für Berufe mit Kontakt zu Minderjährigen für einschlägig vorbestrafte Täter.
  • Dank einer Härtefallklausel kann der Richter bei besonders leichten Fällen auf ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen verzichten.
  • Liebesbeziehungen zwischen Heranwachsenden und jungen Erwachsenen werden nicht speziell geregelt, sondern allenfalls per Härtefallklausel.
  • Mit dem Einlenken des Nationalrats ist die Vorlage zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative bereit für die Schlussabstimmung.

Das neue Gesetz: Wer wegen Pädophilie verurteilt wurde, soll nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen. National- und Ständerat haben letzte Differenzen bereinigt und das Gesetz zur entsprechenden Volksinitiative angenommen. Die letzte Diskussion drehte sich um die sogenannte Jugendliebe. Diese soll nicht wörtlich als Ausnahmefall ins Gesetz aufgenommen werden. Die Mehrheit der beiden Ratskammern ist der Ansicht, die Liebesbeziehung zwischen einem gerade erst Erwachsenen und einer noch knapp Minderjährigen dürfe nicht bestraft werden. Im Gesetz sei aber eine Ausnahme für Härtefälle vorgesehen, die Jugendliebe brauche deshalb keine spezielle Erwähnung.

Der grosse Knackpunkt: Unabhängig von den Umständen des Einzelfalls muss gemäss Initiative einschlägig vorbestraften Täter jegliche Tätigkeit mit Minderjährigen und Abhängigen verboten werden. Das vom Gericht ausgesprochene Strafmass spielt keine Rolle. Das verletzt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.

Härtefallklausel: Mit der Härtefallklausel will das Parlament keine Verhältnismässigkeitsprüfung durch die Hintertür einführen. Absurde Urteile oder besonders stossende Verletzungen des Verhältnismässigkeitsprinzips sollen aber vermieden werden. Keine Ausnahme darf das Gericht bei klinisch pädophilen Straftätern machen oder bei Verurteilten, die sich besonders schwere Delikte zu Schulden kommen liessen.

Das führt zum lebenslangen Verbot: Das Gesetz enthält einen umfassenden Katalog von Straftaten, die ein lebenslanges Verbot von beruflichen Tätigkeiten oder organisierten ausserberuflichen Tätigkeiten mit Minderjährigen zur Folge haben. Dazu gehören zum Beispiel sexuelle Handlungen mit Kindern, Kinderpornografie, sexuelle Belästigung von oder Exhibitionismus vor Minderjährigen. Auch die Tätigkeit mit besonders schutzbedürftigen Opfern wird einschlägig verurteilten Tätern verboten. Das können Kranke, psychisch oder geistig Beeinträchtigte oder zum Widerstand unfähige Personen sein. Den Vorschlag des Bundesrats, Tätigkeitsverbote nach einer gewissen Zeit zu überprüfen und allenfalls aufzuheben, lehnte das Parlament ab.

Besonders leichte Fälle: In der Botschaft erwähnte der Bundesrat denkbare Beispiele für besonders leichte Fälle, darunter den Verkauf eines Magazins mit expliziten Darstellung an einen Minderjährigen oder das Herumzeigen von Sexvideos mit kinderpornografischem Inhalt unter Jugendlichen. Erwähnt ist auch der Fall einer Frau, die sich von ihrem Ehemann vor den Augen der minderjährigen Babysitterin anstössig begrabschen liess. Diese Beispiele bleiben umstritten. Solche oder ähnliche Fälle müssen vielleicht dereinst von den Gerichten beurteilt werden.

Die Jugendliebe: Unbestritten ist aber, dass die Jugendliebe zwischen jungen Erwachsenen und bereits jugendlichen Kindern einen besonders leichten Fall darstellt. Auf die ausdrückliche Verankerung der Jugendliebe als Ausnahme im Gesetz wird jetzt verzichtet. Befürworter aus SP, Grünen und FDP hatten vergeblich vor Abgrenzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheit gewarnt. Natalie Rickli (SVP) als eine der Wortführerinnen der Initiative hielt eine ausdrückliche Bestimmung für unnötig, da neben der Jugendliebe ohnehin keine anderen Ausnahmen denkbar seien.

Natalie Rickli: «Ich freue mich sehr über diese harte Umsetzung»

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Natalie Rickli (SVP/ZH)
Legende: Keystone/Archiv

SRF News: Die Initiantinnen hatten sich gegen jegliche Ausnahmen gewehrt. Warum sind Sie trotz Härtefallklausel so zufrieden?

Natalie Rickli: Ich freue mich sehr über diese harte Umsetzung. Das war nicht selbstverständlich. Es gab gewichtige Kreise aus SP und FDP, die gewisse Delikte nicht als Anlasstaten nehmen wollten für ein lebenslängliches Verbot wie etwa den Konsum von Kinderpornografie. Doch wir konnten uns durchsetzen. Nun haben wir zwar diese Härtefallklausel, die wie so nicht wollten, aber darunter fällt jetzt eigentlich nur noch die Jugendliebe. Bereits im Abstimmungskampf haben wir dargelegt, dass diese geregelt werden kann und es eigentlich gar keine anderen Ausnahmen gibt.

Welche Gewissheit gibt es, dass Gerichte tatsächlich nur in so eng eingegrenzten Ausnahmefällen auf Berufs- und Tätigkeitsverbote verzichten?

Ich finde es schade, dass wir immer über die Ausnahmen reden. Denn heute haben wir einen grossen Erfolg erzielt und konnten viele potenzielle Opfer vor Wiederholungstätern schützen. Auch Justizministerin Sommaruga machte im Rat klar, dass unter diese Härtefallklausel die Jugendliebe falle, und das ist auch richtig so. Wir stellen uns auf den Standpunkt: Wer pädokriminell ist und Kinder missbraucht, wer in seiner amtlichen Tätigkeit abhängige Personen oder Patienten missbraucht, der darf künftig nicht mehr mit solchen arbeiten. Wichtig ist, dass die Gerichtspraxis bereits in drei Jahren evaluiert wird. Die Gerichte müssen sich jetzt neu mit dieser Frage befassen, doch die Leitplanken sind klar.

Insgesamt herrschte viel politische Harmonie bei dieser Initiative, der vierten mit dem Ziel einer härteren Gangart gegen Kriminalität. Was war anders im Vergleich etwa zur Umsetzung der Verwahrungs-, Ausschaffungs- oder Unverjährbarkeitsinitiative?

Die Umsetzung von Initiativen gibt immer zu reden. Das ist völlig normal. Hier wurde die Umsetzung gemäss Initiativtext vollzogen. Die Verwahrungs-Initiative wurde überhaupt nicht gut umgesetzt, die Ausschaffungsinitiative relativ gut. Bei letzterer lässt die Härtefallklausel zu viel Spielraum, was noch angeschaut werden muss. Ich bin sehr dankbar, dass das Parlament hier für einmal am Schluss wirklich zusammengehalten und eine harte Umsetzung beschlossen hat.

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