Jugendliche versenden selbstgedrehte Sexfilmchen oder -fotos per Handy oder im Internet. Das sogenannte «Sexting» hat zugenommen. Auch die Polizei registriert deutlich mehr Anzeigen wegen «Sexting». Denn filmen sich Minderjährige, kann das juristisch gesehen Kinderpornografie sein.
Entsprechend fiele «Sexting» unter die Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen», sagt SP-Nationalrat Daniel Jositsch. Beim sogenannte «Sexting» gehe es um Handlungen, die durchaus strafbar sein könnten, so der Rechtsprofessor. «Sofern sie strafbar sind, fallen sie grundsätzlich auch unter die Pädophilen-Initiative. Das heisst, es müsste eigentlich auch ein Berufsverbot ausgesprochen werden.» Jositsch lehnt die Initiative ab.
Parlament könnte Zweifel ausräumen
«Falsch!», heisst es bei den Befürwortern der Initiative. «Solches Verhalten unter Jugendlichen ist absolut ausgeschlossen aus dem Bereich der Initiative», sagt der frühere Tessiner Staatsanwalt Paolo Bernasconi. Ausgeschlossen, weil das nicht die Absicht der Initianten sei. Jugendliche fielen nur als Opfer unter die Initiative, nicht aber als Täter.
Für Gegner Jositsch ist dieser Punkt aber nicht so klar. Die Formulierung der Initiative lasse das offen, sagt er. «Diese Handlungen werden ja meist von Jugendlichen vorgenommen. Und es ist nicht klar, ob Jugendliche unter die Initiative fallen oder nicht.» Sollten diesbezüglich Zweifel bestehen, dann habe das Parlament immer noch die Möglichkeit, diese auszuräumen, sagt Bernasconi vom Pro-Komitee dazu.
Ob das neue Phänomen «Sexting» oder die bereits im Parlament hitzig diskutierte Jugendliebe: Die juristischen Diskussionen über die Absichten der Pädophilen-Initiative und deren Umsetzung gehen weiter.