Dass Kinder besser vor Pädophilen geschützt werden müssen, ist quer durch alle politischen Lager unbestritten. Die Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» verlangt, dass pädosexuelle Straftäter unabhängig von der Schwere der Straftat lebenslang jede Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen verboten werden soll.
Die Gegner der Initiative kritisieren aber, dass damit der rechtliche Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht respektiert wird.
Zu diesem Punkt äusserte sich in Bern das überparteiliche Komitee für die Initiative: Bei Pädophilen dürfe es keinen Ermessensspielraum geben, sagte der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder an der Medienkonferenz. «Es gibt keine Graustufen in dem Bereich.» Für Nationalrat Bernhard Guhl (BDP/AG) sind Pädophile nicht heilbar. Sie könnten lediglich lernen, mit ihrer Neigung umzugehen. «Dazu gehört, Orte mit Kindern zu meiden.»
Berufsverbot versus Kinderschutz
Auch andere Mitglieder des Komitees sehen die Verhältnismässigkeit gewahrt. Das lebenslange Berufs- und Tätigkeitsverbot betreffe lediglich Tätigkeiten mit Kindern und abhängigen Personen, sagte Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG). Verurteilten Straftätern werde es auch in Zukunft möglich sein, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Auch der ehemalige Tessiner Staatsanwalt Paolo Bernasconi sieht die Verhältnismässigkeit gewahrt. Auf der einen Seite stehe das Berufsverbot in einem beschränkten Bereich, auf der anderen der Schutz von Kindern vor schwersten Eingriffen. «Ich sehe nicht, wo das Problem liegt,» sagte der Anwalt.
Ausnahmen im Gesetz
Nach Ansicht des Bundesrats liegt das Problem bei leichten Delikten, wenn feststeht, dass vom Täter keine Gefahr für Kinder ausgeht. Der 20-Jährige etwa, der eine einvernehmliche Liebesbeziehung mit einer 15-Jährigen hat, dürfte im Fall einer Verurteilung nie mehr als Lehrer oder Fussballtrainer arbeiten.
«Die Initianten wollen solche Fälle explizit nicht erfassen», sagte Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH). Das könne im Ausführungsgesetz entsprechend geregelt werden. Das überparteiliche Komitee legte auch gleich einen ausformulierten Text vor: Dieser sieht vor, dass von einem lebenslangen Berufs- oder Tätigkeitsverbot abgesehen werden kann, wenn dieses unverhältnismässig wäre.
Damit wäre der Verhältnismässigkeit in der Umsetzung Genüge getan. Ob der Verfassungsartikel so umgesetzt werden kann, ist jedoch offen. Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga lässt der eindeutige Wortlaut des Verfassungsartikels keinen Spielraum für Relativierungen.
Strafgesetzbuch ist schon geändert
Bundesrat dagegen
Der Bundesrat lehnt die Initiative auch darum ab, weil das Anliegen seiner Meinung nach schon im Gesetz umgesetzt ist. Das Parlament hat in der Wintersession eine Revision des Strafgesetzbuchs beschlossen, die ebenfalls ein Berufs- und Tätigkeitsverbot für Sexual- und Gewaltstraftäter vorsieht. Dieses kann lebenslänglich ausgesprochen werden. Auch Kontakt- oder Rayonverbote können verhängt werden. Die Bestimmungen treten voraussichtlich Anfang 2015 in Kraft.
Für die Befürworter der Initiative ist dies jedoch zu schwammig. Sie befürchten, dass die unbestimmten Rechtsbegriffe zu Gunsten der Täter ausgelegt werden könnten. Die Initiative hingegen sei klar formuliert, sagte Rickli.
Uneinigkeit auch im Parlament
Die Initiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» der Organisation «Marche Blanche», über die am 18. Mai abgestimmt wird, war im April 2011 eingereicht worden. Im Initiativkomitee finden sich Politikerinnen und Politiker aller Parteien, darunter CVP-Präsident Christophe Darbellay (VS) und die Zürcher SP-Nationalrätin Chantal Galladé.
Im Nationalrat hatten SP und Grüne die Initiative bekämpft, die SVP sprach sich dafür aus. Die Mitte-Parteien sind gespalten, die Befürworter sind jedoch in der Überzahl. Auf eine gemeinsame Abstimmungsempfehlung konnten sich die Parlamentskammern nicht einigen: Während sich der Ständerat gegen die Initiative aussprach, stimmte ihre der Nationalrat implizit zu. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab.