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Parlamentsentscheid Bald dürfte es eine nationale Adressdatenbank geben

Wenn Sie sich nach einem Umzug angemeldet haben, sind die neue Wohngemeinde und der Kanton informiert. Auf nationaler Ebene gibt es aber keine Adressdatenbank. Das wollte der Bundesrat ändern und einen nationalen Adressdienst einführen. Doch der Nationalrat war stets dagegen – bis jetzt.

Wo wer wohnt in der Schweiz – da hat von den Behörden niemand den Überblick. Das sollte mit dem Adressdienstgesetz geändert werden. Die Idee ist nicht, dass alle Daten zum Bund kommen. Sondern, dass die bestehenden Register unter den Kantonen vernetzt werden. So würden Amtsstellen Bürgerinnen und Bürger mit einer einzigen Abfrage finden.

Dennoch sagte der Nationalrat vor einem Jahr: zurück an den Absender – denn das sei keine Aufgabe des Bundes. Weil der Ständerat sich aber gegen so eine Rückweisung an den Bundesrat aussprach, musste sich der Nationalrat nochmals mit dem nationalen Adressdienst befassen.

Auch diesmal sagte die Mehrheit der vorberatenden Kommission: zurück an den Absender. «Es geht um die Frage: Kann der Bund das machen, ist der Bund hier zuständig?», so der Kommissionssprecher Gregor Rutz (SVP/ZH). Die Grundregel in der Schweizer Verfassung heisse nämlich: Wenn der Bund nicht explizit zuständig sei, dann seien die Kantone für eine Aufgabe zuständig.

Und hier habe der Bund eben keine Kompetenz, tätig zu werden. Das sah ausser der Kommissionsmehrheit und der SVP auch die FDP so. «Es geht nicht um die Frage, ob man bei der Digitalisierung einen Schritt nach vorne machen will. Sondern es geht um die Frage: Wer hat die Verfassungskompetenz?», sagte Nationalrat Peter Schilliger (FDP/LU).

Kantone für nationalen Adressdienst

Einmal mehr heisst es gut-schweizerisch: Das ist Sache der Kantone. «Alle Kantonsregierungen sehen Handlungsbedarf», sagte Nationalrat Jean Tschopp (SP/VD). Die Vorlage sei ein föderaler Lösungsansatz.

Gesamtschweizerisch verfügbare Adressdaten würden klar zu Effizienzsteigerungen führen.
Autor: Thomas Minger Stv. Generalsekretär der Konferenz der Kantonsregierungen

Die Kantone sehen in so einem Adressdienst viele Vorteile. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hatte sich sogar bei der Nationalratskommission dafür eingesetzt. «Gesamtschweizerisch verfügbare Adressdaten würden klar zu Effizienzsteigerungen führen – gerade zum Beispiel bei überkantonalen Umzügen bräuchte es keine aufwendigen Abklärungen mehr», so Thomas Minger von der KdK. Damit könnten Kosten in der Verwaltung eingespart werden.

Diese Argumente der Kantone sind im Nationalrat angekommen. Die Mitte-Fraktion änderte ihre Position und stimmt nun mehrheitlich gegen die Rückweisung an den Bundesrat. EVP-Nationalrat Marc Jost (BE) fragte im Rat für die Mitte: «Stellen Sie sich vor, wichtige Dokumente erreichen die Bürgerinnen und Bürger nicht, weil Adressen veraltet sind.» Und Balthasar Glättli (Grüne/ZH) fügte an: «Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?»

Gegen einen nationalen Adressdienst verblieben die SVP und die FDP. Dafür sprachen sich die SP, die Grünen, die Mehrheit der Mitte und die Grünliberalen aus. Das reichte, damit der Adressdienst nicht nochmals an den Bundesrat zurückgewiesen wurde – haarscharf mit 99 zu 96 Stimmen. Sehr zur Freude von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider.

Nun geht der Adressdienst nochmals in die Nationalratskommission. Und vermutlich haben ihn Bund und Kantone dennoch bald: Den Überblick, wer wo wohnt in der Schweiz – mit einer einzigen Abfrage.

Rendez-vous, 13.3.2025, 12:30 Uhr

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