Das Wichtigste in Kürze:
- GA-Besitzer erhalten jedes Jahr von der SBB ein Mitnahme-GA geschenkt.
- Wer allerdings angibt, keine Werbung zu wollen, wird von diesem Geschenk ausgeschlossen.
- Eine Strafe? Die SBB sagt, dies sei systembedingt nicht anders möglich. Man arbeite aber an einer Lösung.
- Betroffene Kunden könnten sich bei der SBB melden, um dennoch einen Gutschein zu erhalten.
Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» und langjähriger GA-Besitzer vermisst in diesem Jahr das Mitnahme-GA. Eines der Geschenke, welche die SBB ihren treuen Kundinnen und Kunden anbietet. Als er nachfragt, teilt man ihm mit, dass solche Geschenke Teil der Werbung seien. Er lehne es aber ab, dass die SBB seine Kundendaten für Werbezwecke brauchen dürfe. Und deshalb habe er das Mitfahr-GA bislang nicht erhalten.
«Systembedingt nicht möglich»
Eine Strafe also für all jene, die lieber nicht mit SBB-Werbung belästigt werden wollen? Das sei nicht so, schreibt die SBB: Es sei «systembedingt» nicht möglich, auf Werbung zu verzichten, gleichzeitig aber Gutscheine für solche Geschenke zu erhalten. Man wolle das aber ändern: Es sei geplant, dass die Kunden in Zukunft «differenziert wählen können, was sie erhalten möchten und was nicht.» Wann dies eingeführt werde, sei noch offen.
SBB zeigt sich kulant
Bis dann will sich die SBB den betroffenen Kunden gegenüber kulant zeigen: Sie können sich am Schalter melden oder telefonisch beim Service-Center der SBB, dann werde ihnen der Gutschein für das Mitnahme-Billett zugeschickt. Dafür gelten aber bestimmte Fristen: Die Meldung muss spätestens zwei Monate nach dem ersten Gültigkeitstag des GAs erfolgen.
Laut SBB sind nur wenige Kunden betroffen. Etwa sieben Prozent wollen keine weitere Werbung.