Angestellt oder nicht? Für diese Frage ist im Transportgewerbe die Suva zuständig. In einem neuen Entscheid, der SRF exklusiv vorliegt, kommt sie im Fall eines Uber-Fahrers zum Schluss: «Sie üben eine unselbstständige Tätigkeit für Uber B.V. aus». Das heisst, der Fahrer ist sozialversicherungsrechtlich Angestellter von Uber.
Dies begründet die Suva so: «Taxifahrer mit Zentralenanschluss» seien generell unselbstständig. Und: «Uber kann als eine solche Zentrale, die mit eigener Infrastruktur Kunde und Fahrer zusammenbringt und hierfür Marketing betreibt, betrachtet werden.» Zudem würden «die wesentlichen Umstände der Fahrten (Preis, Weg, Verhalten, Bewertung) von Uber vorgegeben und kontrolliert. (…) Sie befinden sich demnach in einem arbeitsorganisatorischen Abhängigkeitsverhältnis zu Uber.»
Anderer Uber-Ableger als Arbeitgeberin eingestuft
Schon 2017 hatte die Suva gleich entschieden. Uber focht das Urteil darauf vor dem Sozialversicherungsgericht Zürich an. Und erhielt teilweise recht. Das Gericht wies den Fall im Juli 2018 an die Suva zurück. Der Grund: Die Suva hatte die «Uber Switzerland GmbH» als Arbeitgeber eingestuft. Das Gericht entschied in der Frage selbst nicht, hielt es aber für nicht gegeben, dass die Fahrer in einer vertraglichen Beziehung zur «Uber Switzerland GmbH» stünden.
Im neuen Entscheid nun stuft die Suva einen anderen Uber-Ableger als Arbeitgeberin ein: Die «Uber B.V. mit Sitz in den Niederlanden». Die Begründung: Arbeitgeber sei in der Regel, wer Lohn entrichte und die Ausübung einer Arbeit ermögliche und kontrolliere. «Die diesbezüglichen Abklärungen haben ergeben, dass es sich bei Uber B.V. mit Sitz in den Niederlanden um den formalen Arbeitgeber handelt.» Denn: Die «Uber B.V.» sei Vertragspartner, bestimme den Preis, ziehe den Fahrpreis ein und zahle einen Teil an die Fahrer wieder aus.
«Die ‹unendliche Uber-Geschichte› geht weiter»
Die Gewerkschaft Unia reagiert erfreut. Roman Künzler, Verantwortlicher Transport, sagt gegenüber SRF, Uber müsse die Fahrer nun anstellen. Und: «Es geht mittlerweile in der Schweiz um Millionenbeträge, die den Fahrern und den Sozialversicherungen fehlen und die Uber nachbezahlen muss. Wir verlangen vom Bund und von den Kantonen, dass sie Uber endlich dazu zwingen, den gesetzlichen Pflichten nachzukommen.»
Uber schreibt in einer ersten Reaktion: «Den Fahrern, die die Uber App nutzen, steht es vollkommen frei, ob, wann und wie sie diese nutzen möchten. Uber gibt keine Schichten und keine Mindeststunden vor und verlangt keinerlei Exklusivität. Das ist es, was die Fahrer am meisten schätzen und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, diese Flexibilität und Freiheit zu bewahren.»
Für Kurt Pärli, Professor für Soziales Privatrecht an der Universität Basel, ist der neue Suva-Entscheid «ebenso klar wie richtig». Uberfahrer seien unselbstständigerwerbend im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Er fügt hinzu: Gegen den Entscheid könne nun abermals Einsprache erhoben werden. «Die ‹unendliche Uber-Geschichte› geht also mit grosser Wahrscheinlichkeit weiter.»