- Im Verwaltungsstrafverfahren gegen die Post setzt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) auf eine externe Verfahrensleitung.
- Leiter wird Bundesrichter Hans Mathys, die stellvertretende Leitung übernimmt der Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu.
Das Verwaltungsstrafverfahren sei eröffnet und gehe weiteren Untersuchungen und Prüfungen anderer Behörden oder Organe vor, erklärt das Fedpol. Das Verfahren verfolge dieselben Ziele wie ein ordentliches Strafverfahren. Es gälten die Unschuldsvermutung und das Untersuchungsgeheimnis.
Langes Verfahren möglich
Wie lange das Verfahren dauern werde, lasse sich nicht abschätzten, hat das Fedpol bereits früher mitgeteilt. Dies hänge von den Erkenntnissen ab, die nun gewonnen würden. Je nach Verfahrensergebnis und ergriffenen Rechtsmitteln könnten bis zum rechtskräftigen Entscheid sogar Jahre vergehen.
Der ehemalige Bundesrichter Mathys sei ein profunder Kenner des Strafrechts, schreibt das Fedpol weiter. Cornu werde Mathys während des Verfahrens punktuell unterstützen. Die Verfahrensleitung könne auf ein Team von Ermittlern und Fachspezialisten der Bundeskriminalpolizei von Fedpol zählen.
Bundesrat betraute Fedpol mit Verfahren
Der Bundesrat hatte das Fedpol am Ende Februar damit beauftragt, die Unregelmässigkeiten bei der Postauto AG in einem Verwaltungsstrafverfahren zu untersuchen und zu beurteilen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Rahmen einer ordentlichen Revision festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat.
Für diese Jahre musste Postauto gut 78 Millionen Franken zurückzahlen. Ob auch in den darauf folgenden Jahren getrickst wurde, ist noch umstritten. Offen ist auch, ob die Subventionen nur im regionalen Personenverkehr oder auch im Ortsverkehr zu hoch ausfielen.