Konsequenzen nur für das Management reichten nicht, auch der Verwaltungsrat solle in die Pflicht genommen werden: «Hier so frühzeitig zu sagen: ‹Es ist nichts›, ist inopportun», sagt Monika Roth, Rechtsprofessorin an der Hoschschule Luzern, gegenüber SRF. Der Bundesrat habe eine Vorbildfunktion und sei dem Steuerzahler gegenüber verantwortlich.
Nachdem Untersuchungsberichte bestätigt haben, dass Postauto widerrechtliche Buchungen vorgenommen hatte, hat die Post-Chefin Susanne Ruoff am Sonntag ihren Rücktritt bekannt gegeben. Auch die gesamte Geschäftsleitung von Postauto wurde am nächsten Tag freigestellt.
Für den Verwaltungsrat aber zog der Bundesrat keine Konsequenzen. Verkehrsministerin Doris Leuthard habe sich schützend vor einzelne Personen gestellt, obwohl sie nicht genügend Kenntnisse der Sachlage habe, da Verfahren beim Fedpol ja noch im Gange seien, kritisiert Roth. «Ich beurteile sie als sehr defensiv, was einzelne Personen anbelangt, und auch als voreilig. Ich finde das nicht angebracht im Moment.» Sie mache keine gute Figur. Der Bundesrat solle stattdessen zivilrechtliche Schadenersatzklagen prüfen gegen aktuelle und ehemalige Verantwortliche. Dies für die hohen Kosten, die das ganze Verfahren verursacht.
Allerdings fehle diese Rechtskultur in der Schweiz. Ein Grund sei, dass Zivilverfahren teuer seien bei uns. Da aber sei der Bund als Eigner gut aufgestellt, er habe ja Geld.
Man hat Verpflichtungen. Und wenn man diese nicht erfüllt, ist man für den Schaden mitverantwortlich.
Roth findet: «Aktuelle Fälle - wie auch der von Raiffeisen - zeigen: Man kann nicht einfach auf dem Sitz eines Verwaltungsrats Platz nehmen und dann warten, bis das Honorar eintrifft.» Sie glaubt, dass Schadenersatzklagen gegen aktuelle und ehemalige Verantwortliche auch in der Schweiz häufiger werden. «Man hat Verpflichtungen. Und wenn man diese nicht erfüllt, ist man für den Schaden mitverantwortlich.»
Bundesrätin Leuthard lässt ausrichten, dass der Bundesrat dem Post-Verwaltungsrat ja keine vollständige Décharge erteilt habe. «Damit hält sich der Bundesrat die Möglichkeit offen, allfällige Verantwortlichkeitsklagen einzureichen.» Dies, falls die laufenden Untersuchungen Pflichtverletzungen des Verwaltungsrates nachweisen sollten.