Wie soll erreicht werden, dass die Krankenkassenprämien bezahlbar bleiben? Die SP und die CVP haben je eine Initiative eingereicht, damit die Budgets der Schweizer Haushalte weniger stark durch die Krankenkassenprämien belastet werden. Der Bundesrat lehnt beide Initiativen ab, hat aber je einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet.
Wer bezahlt heute wie viel? Zurzeit ist der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligungen auf 7,5 Prozent der Bruttokosten der Grundversicherung festgelegt. Der Kantonsbeitrag und die Bedingungen für den Anspruch auf Prämienverbilligungen sind von Kanton zu Kanton verschieden. Mehrere Kantone haben in den letzten Jahren bei den Prämienverbilligungen gespart.
Was sagt der Bundesrat zur SP-Initiative? Grundsätzlich kritisiert der Bundesrat am Vorschlag der SP, dass er keine Idee gegen den Anstieg der Prämien enthalte. Er stört sich weiter daran, dass der Bund mehr zur Finanzierung der individuellen Prämienverbilligung beitragen soll. Denn die Prämienverbilligungen sind Sache der Kantone.
Was schlägt der Bunderat vor? In seinem indirekten Gegenvorschlag will die Regierung die Kantonsbeiträge an die Prämienverbilligungen an die kantonalen Gesundheitskosten knüpfen. «Konkret sollen Kantone mit hohen Gesundheitskosten und hohen Prämien ihre Bevölkerung bei der Prämienverbilligung mehr unterstützen», erläutert SRF-Inlandredaktorin Christine Wanner. Das erachtet der Bundesrat als «wirksamer und nachhaltiger» als die Initiative. Wie Bundesrat Alain Berset vor den Medien sagte, hätten sich 2010 die Kantone zu 51 Prozent an den individuellen Verbilligungen beteiligt. Nun sei deren Beteiligung auf 41 Prozent gesunken.
Was sagt der Bundesrat zur CVP-Initiative? Auch diese Initiative lehnt die Regierung ab. Die Idee, den Anstieg der Kosten in der Grundversicherung an die Lohnentwicklung zu koppeln, ist dem Bundesrat zu starr und zu undifferenziert.
Was schlägt der Bundesrat anstelle der Kostenbremse vor? Er will zusammen mit den Kantonen und den Akteuren im Gesundheitswesen festlegen, wie stark die Gesundheitskosten im Bereich der Grundversicherung steigen dürfen. Sein Vorschlag sind Zielvorgaben. «Kantone und Bund sollen jedes Jahr Ziele festlegen, um wie viel die Kosten beispielsweise bei den Spitälern wachsen dürfen», sagt Wanner.
Die Expertengruppe des Bundes habe die Zielvorgabe als mehrstufigen Prozess diskutiert, bei welchem schon das Festlegen eines Ziels etwas bewirken könne. «Denn so kann ein Ziel eingefordert werden», so Wanner. In einem späteren Schritt könne transparent gemacht werden, ob sich die Akteure an die Vorgaben halten. Das erhöhe den Druck noch mehr.
Sieht der Bundesrat Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben vor? «Erst in einem letzten Schritt würde über allfällige Sanktionen gesprochen», sagt Inlandredaktorin Wanner. Der Bundesrat spreche von Korrekturmassnahmen, die er noch nicht konkretisiert habe. Das will er noch in diesem Jahr mit einer Vernehmlassung zu weiteren Massnahmen gegen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen machen.