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Preisangaben in Werbemitteln Grosses Problem mit dem Kleingedruckten

Das Wichtigste in Kürze

  • Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI) hält die Verordnung für die Preisbekanntgabe für zu komplex und nicht mehr zeitgemäss.
  • Er fordert, dass die Pflicht entfällt, auf jedem einzelnen Werbemittel die Preisbedingungen anzugeben. Ein Hinweis mittels QR-Code soll genügen.
  • Die kleine Kammer hat seine Motion mit 20 zu 13 Stimmen angenommen.

Alles hat seinen Preis. Und der – oft möglichst tiefe – Preis ist ein wichtiges Verkaufsargument. Darum gibt es Regeln, die genau festlegen, welche Angaben auf ein Plakat oder ein Inserat gehören, ob im Internet oder gedruckt.

Ein Beispiel ist das Kleingedruckte bei Reklamen für Autos. Im unteren Bereich eines Inserats für einen Mittelklassewagen steht oft eine lange Erklärung zu Preis und Leasingrate. Diese muss da stehen, und zwar so, dass sie gut lesbar ist. Für die Werbebranche sind diese Vorschriften ein Ärgernis.

Gute Lesbarkeit wichtiges Kriterium

Der Zürcher Anwalt Marc Schwenninger ist Rechtsberater bei Kommunikation Schweiz, dem Dachverband der Werber. Von den 400 Rechtsauskünften, die er pro Jahr den Werbern gebe, betreffe ein ansehnlicher Teil genau diese Bestimmungen. Besonders knifflig sei die Vorschrift, dass solche Pflichttexte auf dem Plakat gut lesbar sein müssen – egal wo es hängt.

In einem aktuellen Fall hätten die Behörden darum einen Werber angezeigt – wegen einer Plakatstelle in Zürich, erzählt Schwenninger. Es ging um ein einzelnes Plakat, das hinter drei oder vier Bahngleisen positioniert war.

«Die Auffassung der Strafbehörden war, dass an dieser spezifischen Plakatstelle der Pflichttext nicht gut lesbar ist», erklärt Schwenninger. «Es wurde ein Strafverfahren gegen den Marketingleiter des werbenden Unternehmens eröffnet.» Das mag ein Extrembeispiel sein, aber es geht der Branche um Grundsätzliches. Die Regeln einzuhalten, sei ein Riesenaufwand.

Webadresse oder QR-Code als Alternative

Und es sei fraglich, ob in der heutigen Zeit auf einem Plakat oder in einem Inserat wirklich alle Infos stehen müssten. «Das sind Herausforderungen in der Gestaltung, im Prozess der Produktion eines Werbemittels, die viel Aufwand generieren», sagt Schwenninger. «Es fragt sich, ob nicht effizientere und trotzdem gute Lösungen für Konsumenten gefunden werden könnten.»

Noch weiter abzubauen, ist eine Verluderung der Preisbekanntgabe.
Autor: Prisca Birrer-Heimo SP-Nationalrätin

Es würde doch reichen, eine Website anzugeben oder einen QR-Code zum Scannen aufs Plakat zu drucken, so die Idee. Dank dem Präsidenten des Branchenverbandes, Filippo Lombardi, der praktischerweise auch Ständerat ist, kam das Thema in die kleine Kammer. Und eine Mehrheit folgte ihm.

Menschen ohne Smartphone ausgeschlossen

Für SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz, ist das ein Schritt in die falsche Richtung. Die Konsumenten hätten ohnehin immer mehr Mühe, im Tarifdschungel den Durchblick zu behalten. «Die Konsumentinnen und Konsumenten brauchen Transparenz. Und das ist heutzutage eh ein grosses Problem, da wir so viele Tages- und Stunden- und Minutenpreise haben», sagt sie.

Was ist ein QR-Code?

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Ein Zettel mit einem QR-Code und dem Ebay-Logo darauf.
Legende: Reuters

Der QR-Code (Abkürzung für «Quick Response», «schnelle Antwort») ist ein Identifikationssystem. Das schwarzweisse, zweidimensionale Quadrat kann wie ein Strichcode elektronisch gelesen werden. Einmal eingescannt, wird die mit dem Code verknüpfte Seite auf dem Smartphone aufgerufen. Das Prinzip wurde 1994 in Japan für Produktmarkierungen in der Autoindustrie entwickelt.

«Hier noch weiter abzubauen, ist eine Verluderung der Preisbekanntgabe.» Die Idee, auf dem Plakat oder dem Inserat einfach einen Verweis zu machen, sei auch schlecht, findet Birrer-Heimo. Denn so vergesse man, «dass es natürlich immer noch Leute gibt, die nicht mit dem Smartphone unterwegs sind, gerade auch bei der älteren Generation. Will man sie von Information und Preistransparenz ausschliessen? Das kann es ja nicht sein».

Erst wenn auch der Nationalrat Ja sagt, landet das Anliegen von CVP-Ständerat Lombardi, beziehungsweise der Werbebranche, beim Bundesrat. Er muss dann Vorschläge machen. Bis jetzt war die Landesregierung gegen Änderungen bei diesen Preisvorschriften, sie fand das Problem mit dem Kleingedruckten nicht so gross.

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