Mittels einer Stichprobe hat die Eidgenössische Finanzkontrolle rund 5'500 Spitalrechnungen unter die Lupe genommen. Dabei ist sie auf massive Unterschiede bei den Preisen gestossen, welche Spitäler den Krankenkassen für medizinisches Verbrauchsmaterial verrechnen.
Beispiel: Stent
Zum Beispiel für sogenannte Stents, medizinische Implantate in Röhrchenform, die Patienten eingepflanzt werden, um Gefässe offenzuhalten. François Donini von der Eidgenössischen Finanzkontrolle sagt dazu: «Wir haben in der Tat festgestellt, dass sich die Rechnungen für das gleiche Material bis zum Faktor drei unterscheiden.» Während also einzelne Spitäler für ein Modell 1'200 Franken verrechneten, kostete das gleiche Modell bei anderen 3'500 Franken.
Wir haben festgestellt, dass sich die Rechnungen für das gleiche Material bis zum Faktor drei unterscheiden.
Auffällig: der ambulante Bereich
Die Finanzkontrolle vermutet, dass hier zweistellige Millionenbeträge eingespart werden könnten. Die grossen Unterschiede seien vor allem im ambulanten Bereich sichtbar geworden, sagt Donini. Also dort, wo sich Patienten nur vorübergehend im Spital aufhalten.
Die wahrscheinlichste Erklärung dafür: Im ambulanten Bereich gibt es keine Fallpauschalen wie im stationären Bereich, wo von den Krankenkassen pro Fall nur ein bestimmter Maximalbetrag vergütet wird.
Wenn schon keine Pauschale, dann Transparenz
Fallpauschalen auch im ambulanten Bereich könnten also Abhilfe schaffen, findet man bei der Finanzkontrolle. Im Parlament wird das zwar diskutiert, doch bis zu einer allfälligen Einführung könnte es noch Jahre dauern.
Kurzfristig setzt die Finanzkontrolle deshalb auf eine andere Massnahme: Transparenz. Denn diese fehle bei den Spitalrechnungen zurzeit, betont Donini: «Wir finden, dass solche Löcher schockierend sind.»
Wir finden, dass solche Löcher schockierend sind.
Die Finanzkontrolle empfiehlt dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) deshalb, für Medizinprodukte im ambulanten Spitalbereich per Gesetz ein System vorzuschreiben, mit dem Transparenz hergestellt wird.
Das BAG erklärt dazu, dass die EU ein solches System ab 2024 einführe. Danach könne man ein solches auch für die Schweiz prüfen.